Liebe Frau Bader. Ich bin in der 18.ssw und habe seit 2 Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot aufgrund bestehender Risikoschwangerschaft (Myom). Ich muss nicht liegen, soll mich aber körperlich schonen... kein Sport, kein Hetzen. Ich arbeite in Teilzeit (50%) als Psychologin in der Psychiatrie. Dies ist stressig und mit viel Bewegung verbunden, deshalb verstehe ich die Vorsichtsmaßnahme. Mein AG ist über das BV informiert. Ich arbeite In Teilzeit, weil ich mich parallel in einer mehrjährigen Ausbildung zur Psycholog. Psychotherapeutin befinde. Diese umfasste zunächst Theorie, jetzt Praxis in Form von supervidierter Behandlung ambulanter Patienten, eine ruhige rein sitzende Tätigkeit. Für diese bekomme ich von meinem Ausbildungsinstitut ein Honorar, das ich freiberuflich versteuer. Jetzt zu meiner Frage: Darf ich freiberuflich im geringen Umfang (z.B. 5 Stunden in der Woche --> 20 Stunden im Monat) weiter arbeiten? Ein kompletter Abbruch der Therapien würde für mich bedeuten, dass sich das Ausbildungsende um mindestens zwei Jahre verschiebt.... neben den finanziellen Nachteilen. Natürlich geht meine und die Gesundheit meines Babys vor. Dazu berate ich mich mit meiner Ärztin. Ich hätte nur gerne auch rechtliche Klarheit, falls meine Ärztin mir das o.k. für eine geringfügige freiberufliche Tätigkeit gibt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
von Frau v.B. am 17.02.2014, 18:21