Liebe Frau Bader,
nach Trennung von meinem Ex-Mann vor ca 2 Jahren suchte ich monatelang Geburtsurkunden und Reisepässe, habe dann alles neu beantragt und muss heute auf dem Sozialamt erfahren, dass ich dafür die Unterschrift meines Exmannes benötige. Diese verweigert er mir jedoch hartnäckig, obwohl ich die Pässe dringend benötige um mit den Kindern in Urlaub fahren zu können (kein Kriegs- oder Krisengebiet...). Bei dieser Gelegenheit teilte mir das Amt mit, dass er ohne mein Wissen, die Kinder umgemeldet hätte auf seine neue Wohnanschrift, offenbar braucht man dafür keine Unterschrift des anderen Erziehungsberechtigten. Was kann ich tun? Darf er einfach so ummelden? Und darf er die Unterschrift einfach ohne Grund verweigern (seine Begründung: weil ich die Reise nicht bis ins kleineste Detail mit ihm besprochen habe). Meiner Erfahrung nach handelt er rein aus Bosheit, das ist leider nicht das erste Mal...
Vielen Dank
Nnicki
von
nnicki
am 16.12.2013, 16:34
Antwort auf:
Darf er das einfach verweigern (Unterschrift für Kinder-Reisepässe
Hallo,
wenn die KInder nicht bei ihm wohnen, würde ich die Ummeldung schriftlich beim Chef der Behörde bemängeln und rückgängig machen.
Beim Perso muss er zustimmen-kann man aber ersetzen lassen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2013
Antwort auf:
Darf er das einfach verweigern (Unterschrift für Kinder-Reisepässe
Ummelden : darf er nicht sofern die Kinder da nicht wohnen.
Einspruch einlegen bei der Meldebehörde und Kinder zurückmelden !
Pass: darf er. Du kannst die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen.
von
Sternenschnuppe
am 16.12.2013, 16:43
Antwort auf:
Darf er das einfach verweigern (Unterschrift für Kinder-Reisepässe
Die Ummeldung der Kinder ist schwebend unwirksam, weil du nicht darüber informiert warst. Gib der Meldebehörde schriftlich, dass du nicht einverstanden bist und ab welchem Zeitpunkt die Kinder rückwirkend wieder bei dir gemeldet sind.
Die Unterschrift auf den Pässen darf er verweigern, du kannst die Unterschrift aber ersetzen lassen.
Es hat sich herausgestellt, dass man für die Ausstellung von Personalausweisen für die Kinder nicht immer beide Unterschriften braucht. Falls diese für die Reise ausreichen, würde ich die zunächst beantragen.
Und freu dich, wenn er die Unterschrift verweigert. Lässt du seine Unterschrift ein paar Mal richterlich ersetzen, dann hast du gute Chancen auf das alleinige SR oder ABR wenn du es aus diesem Grunde vor Gericht beantragst.
von
Pamo
am 17.12.2013, 09:36