Darf eine Schule den Impfpass verlangen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf eine Schule den Impfpass verlangen?

Darf eine Schule den Impfpass der Kinder verlangen?Falls Eltern dies nicht tun darf die Schule dann Konsequenzen am Kind durchführen?

von mausiknuffi am 30.03.2015, 21:32



Antwort auf: Darf eine Schule den Impfpass verlangen?

Hallo, wir mussten zu der Einschulungsuntersuchung den Impfpass mit zum gesundheitsamt bringen. Zwingen geht nur im Ausnahmefall. Aber die Schule wird das Kind zB von Ausflùgen ausschliessen dùrfen. Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2015



Antwort auf: Darf eine Schule den Impfpass verlangen?

Hallo, nein darf die schukle nicht. Ich habe damals der Schule geschrieben dass mein Kind den Impfpass NICHT vorlegen wird, aber regelmäßg alle empfeohlenen Untersuchungen beim Kindertarzt durchegführt wurden/werden und der erforderliche Impfbedarf mit dem Arzt besprochen wird. Welche "Konsequenzen" können wir uns denn da vorstellen? Gruss Désirée

von desireekk am 30.03.2015, 21:49



Antwort auf: Darf eine Schule den Impfpass verlangen?

Gesundheitsämter können vorübergehende Schulbetretungsverbote gegenüber nicht geimpften Schülern (bzw. Schülern, die keinen Impfschutz nachweisen können,) in bestimmten Fällen erlassen. So geschehen in Berlin (Masernausbruch). Eine Beschwerde eines betroffenen Schülers dagegen hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin keinen Erfolg (VG 14 L 35.15).

von emilie.d. am 30.03.2015, 22:12



Antwort auf: Darf eine Schule den Impfpass verlangen?

die Schule wird den einsehen wollen, um Buch zu führen wer gegen was geimpft ist, um zB im Falle eines Masernausbruchs in der Schule die ungeimpften Kinder vom Unterricht ausschließen zu können. Das steht übrigens etwa so im Infektionsschutzgesetz. Solltest du ihn nicht vorlegen und es kommt zB zu einem Masernfall in der Klasse, darf dein Kind solange nicht zum Unterricht, wie du den Impfpass nicht zeigst bzw solange die Inkubationszeit ist. Und ich denke für die allgemeine Statistik (wieviele Kinder zum Schuleintritt geimpft sind). Konsequenz wird wohl kaum eine Impfung sein. Das dürfen die nicht ohne dein Einverständnis und generell Ausschluss von der Schule auch (noch) nicht.

von allmountain am 30.03.2015, 22:16



Antwort auf: Darf eine Schule den Impfpass verlangen?

Die Frage ist doch eher: Warum weigere ich mich den Impfpass vorzulegen? Es geht doch in erster Linie um das Kind und wenn im der Schule Masern auftreten, was spricht dagegen die Eltern zu informieren bei Kindern die nicht dagegen gegimpf sind. Oder bei einer Klassenreise? Es ist doch wichtig zu wissen ob ein Kind gegen Wundstarrkrampf geimpft ist falls es sich verletzt.

von Soie am 30.03.2015, 23:55



Antwort auf: Darf eine Schule den Impfpass verlangen?

Darf sie! Ganz aktuell bei uns in Dresden... Im Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt! Hier in Dresden wurden, seit dem hier auch die Masern angekommen sind, über 1300 Schulbesuchsverbote ausgesprochen! Welchen Grund sollte es geben, nicht den Impfpass vorzulegen? Tragt doch einfach die Konsequenzen, wenn das Kind nicht geimpft ist, sonst sind Impfgegner ja auch nicht auf den Mund gefallen. Lg

von Colien07022004 am 31.03.2015, 08:19



Antwort auf: Darf eine Schule den Impfpass verlangen?

Ja, darf sie. Dient der Gesundheitsfürsorge im Sinne der Seucheabwehr sowohl für die anderen Schüler (z.B. solche, die nicht geimpft werden dürfen) als auch für die Lehrer/innen (z.B. bei nicht ausreichendem Titer folgt sofort ein Berufsverbot bei kontakt mit nicht entsprechend geimpften Kindern).

Mitglied inaktiv - 31.03.2015, 10:39



Antwort auf: Darf eine Schule den Impfpass verlangen?

Hallo, warum muss die Schule darüber Buch führen, wer geimpft ist, und wer nicht? Für den Fall eines Ausbruchs einer Krankheit kann man doch einfach alle Eltern informieren. Es gibt doch hoffentlich auch noch irgendwo einen Rest Datenschutz. Warum muss man sich immer rechtfertigen, wenn man nicht alles, offenlegen möchte. Vielleicht möchte mir ja irgendjemand eine Einzugsermächtigung erteilen. Ich bin ja vertrauenswürdig... Grüße, Pureheart Aber eigentlich ist die Grundfrage nach dem Datenschutz und der Persönlichkeitsrechte außerhalb der Fragestellung...

von Pureheart am 31.03.2015, 21:18



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