Darf ein Vater sich die Sahnehäpchen raupicken?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ein Vater sich die Sahnehäpchen raupicken?

Hallo an die Redaktion, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mein Sohn ist 3 Jahre. Sein Vater hat das erste Jahr noch bei uns gewohnt. Erst dann hat er endlich in eine für ihn passende Wohnung gezogen. Er hat mich weder mit dem Baby, im Haushalt oder großartig finanziell unterstützt. Für Wohnen, für Haushalt und Baby hat er monatlich vorab 150,00 Euro gegeben. Auch wenn immer von ihm zugesagt, hat er die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung nie akzeptiert. Vom Jugendamt kam die Auskunft, solange der Vater im Haushalt wohnt, können keine Unterhaltszahlungen für das Kind gefordert werden. Aber das ist Vergangenheit. Bereits zum zweiten Mal klagt der Vater gerichtlich die Umganszeit ein. Der Richter hat mir in der mündlichen Anhörung schon damals gesagt, daß ich arbeiten muß ist mein Problem. Die Wochenenden werden aufgeteilt! Aber was habe ich davon, der Hauptbetreuende Elternteil zu sein? Ich habe alle Pflichten und Sorgen alleine zu tragen. Bis zur Geburt habe ich monatlich rund 3.500 ? verdient. Jetzt sind es davon nur noch 65 %. Ich hatte an meine Arbeitgeber die Bitte die Arbeitszeiten mit den Hort-/ Kindergartenzeiten zu verändern. Außerdem habe ich um 8 Stunden wöchentlich reduziert, damit ich an einem Tag mit dem Junior z. B. Kinderturnen, sonstiges zusammen machen kann. Die Arbeitgeber haben meinen Wünschen zugestimmt, allerdings wollten Sie das Gehalt nicht nur anteilig reduzieren. Ich hatte keine Wohl und war froh noch arbeiten zu können. Abends komme ich um ca. 17.30, 18.00 Uhr nach Hause. Ab 19.30 Uhr geht's für Junior Richtung Betti. Bisher mußte der Kleine von Samstag bis Sonntag 18.00 Uhr zu seinem Vater (immer noch weint er beim Abholen, hat die irrsten Ideen damit er da bleiben kann). Jetzt hat er beantrag, daß er ab Freitag 16.00 Uhr Philip holt und am Sonntag um 19.00 Uhr zurückbringt. Das folgende zu berücksichtigen wäre, interessiert ihn nicht. Freitag wird Junior um 13.30 Uhr vom KiGa abgeholt (könnte auch der Vater machen, aber der kann nicht, da er behauptet seine Kernarbeitzeit macht ihm das nicht möglich) und schläft von ca. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Um 17.00 Uhr wäre Kinderturnen (später vielleicht mal Fußball, Musik, ..). Das will der Vater aber nicht. Der will ihn gleich mitnehmen. Würde der Vater kooperieren, könnte ich 14-tägig einen ganzen Tag arbeiten. Morgens kann ich wegen Kindergarten nicht mehr vor ca. 8.15 Uhr (bei Stau später) anfangen. Selbst wenn ich Freitags um 12.00 Uhr aufhöre ich es fraglich, ob ich die 50 km auf der A 9 von München bis zum KiGa pünktlich schaffe. Montags fahre ich mit dem Zug. Da ich kurz nach 6.00 Uhr aus dem Haus muß, Schläft der Kleine von Sonntag auf Montag bei meinen Eltern. Montags komme ich nicht vor 18.00 Uhr nachhause. Es vergeht also eine ganz lange Zeit bis ich meinen Sohn wieder sehe! Ich habe deshalb vorgeschlagen, daß der Kleine Freitags noch bei mir bleiben darf. Er dafür ab Samstag zu seinem Vater fährt und ihn dieser am Montag morgen in den KiGa bringt. Dazu ist er aber nicht bereit. ... das muß ich nicht >> das mache ich nicht. Mit der Kindergartenleitung wäre vereinbart, daß der auch mal später als 7.30 Uhr z.B. 8.00, 8.30 Uhr gebracht werden kann. Er behauptet, es nicht schafften zu können, pünktlich in der Arbeit zu sein (die Entfernung beträgt 33 km, sehr gering befahrene Bundesstraße). Ich habe versucht im Internet Urteile zu finden, die eine vergleichbare Basis haben, aber Gegenstand einer Umgangs-/ Besuchsrechtverhandlung ist hier immer grundsätzlich, daß ein Elternteil dem Umgang verweigert. Ich denke auch das Jugendamt ist überzeugt,daß ich nicht so eine Böse bin. Die sagen mir nur, ich hab halt die ..Karte gezogen. Ich fordere auch mein Recht auf Gerechtigkeit und auf meine Menschenrechte. Ich brauche ausreichend Zeit, nicht nur die am Abend, wo Kinder müde sind. Ist den das Besuchsrecht wirklich standardisiert oder werden doch personenbezogen die Fakten berücksichtigt, Ich meine, ob der hauptbetreuende Elternteil ganztags, Teilzeit oder gar nicht arbeitet und weitere Kriterien? Ich habe einen Anwalt. Aber ob mir das hilft wird sich erst noch herausstellen. Bitte helfen Sie mir. Vielen Dank Sonja Lindinger

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 18:27



Antwort auf: Darf ein Vater sich die Sahnehäpchen raupicken?

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und stellen Sie eine kurze allgemeine Frage! Liebe Gruesse aus der Toskana, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2006



Antwort auf: Darf ein Vater sich die Sahnehäpchen raupicken?

Hallo, aber da du anwaltlich vertreten bist kann Frau Bader dir nicht weiterhelfen. Und im einzelfall kann sie auch nichts konkretes sagen! Alles Gute

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 19:16



Antwort auf: Darf ein Vater sich die Sahnehäpchen raupicken?

Das ist bei Ihnen recht kompliziert. Zur Klärung ist ein Fachanwalt für Familienrecht heranzuziehen. Der setzt sich mit dem Anwalt der Gegenseite zusammen um einen Kompromiss auszuloten. Das ist der beste Weg !

Mitglied inaktiv - 12.10.2006, 12:32