Hallo,
ich arbeite ebenfalls im öffentlichen Dienst und habe vor ca. 2 Monaten einen Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt. Ich habe noch keine Antwort bekommen.
Nun habe ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben. Darf der AG wegen Schwangerschaft ablehnen?
von
Sonnenblume 11
am 16.10.2017, 18:03
Antwort auf:
Darf der arbeitgeber die Arbeitszeiterhöhung wegen Schwangerschaft ablehnen?
Hallo,
nicht mit der Begründung der Schwangerschaft, aber mit anderen, möglicherweise fadenscheinigen, Gründen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2017
Antwort auf:
Darf der arbeitgeber die Arbeitszeiterhöhung wegen Schwangerschaft ablehnen?
Wenn er die Schwangerschaft als Grund nennen würde: nein.
Aber vielleicht sprechen andere Gründe dagegen? Hat er denn normalweise die Wahl, den Antrag auch abzulehnen?
Mitglied inaktiv - 16.10.2017, 18:20
Antwort auf:
Darf der arbeitgeber die Arbeitszeiterhöhung wegen Schwangerschaft ablehnen?
Es gibt keine anderen Gründe meines Erachtens, die eine Ablehnung begründen würde. Und in der Regel werden Erhöhungen auch genehmigt.
Bin nur halt unsicher, ob die meinen Antrag nun durch Bekanntgabe der Schwangerschaft ablehnen können.
von
Sonnenblume 11
am 16.10.2017, 19:22
Antwort auf:
Darf der arbeitgeber die Arbeitszeiterhöhung wegen Schwangerschaft ablehnen?
welcher bereich ÖD?
von
mellomania
am 16.10.2017, 19:43
Antwort auf:
Darf der arbeitgeber die Arbeitszeiterhöhung wegen Schwangerschaft ablehnen?
Soziales
von
Sonnenblume 11
am 16.10.2017, 19:47
Antwort auf:
Darf der arbeitgeber die Arbeitszeiterhöhung wegen Schwangerschaft ablehnen?
Warum hast du vor der Bekanntgabe nicht nachgefragt wegen der Erhöhung? Wenn der Antrag 2 Monate her ist und keine Antwort gekommen ist, hätte ich doch erstmal nachgefragt.
von
Soie
am 16.10.2017, 20:20
Antwort auf:
Darf der arbeitgeber die Arbeitszeiterhöhung wegen Schwangerschaft ablehnen?
Ich habe im Vorfeld angefragt, aber es ist noch nicht abschließend bearbeitet. Das ist aber auch üblich das Anträge bei diesem AG eine lange Bearbeitungszeit haben. Behörde halt.
Frau Bader wissen Sie wie es rechtlich aussieht?
Oder gibt es jemanden der hilfreiche Infos hat?
Danke
von
Sonnenblume 11
am 16.10.2017, 22:38