Darf der Kiga ab August Geld verlangen, obwohl erst im September geöffnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf der Kiga ab August Geld verlangen, obwohl erst im September geöffnet?

Liebe Frau Bader! Herzlichen Dank im Voraus für ihre Hilfe! Nun zu meinem Problem. Meine Tochter kommt im September mit 3,5 Jahren in den städtischen Kiga. Die Schulferien in diesem Jahr sind spät und so beginnt die Schule bzw der Kiga erst am 03.09.12. Wir sollen allerdings schon für August bezahlen. Habe schon mit div. Mitarbeitern dort gesprochen. Sie bestehen praktisch darauf und eine friedliche Lösung scheint mir nicht gegeben. Wir zahlen den Höchstsatz von 256 Euro. Praktisch für gar nichts. Kann ich da was tun? Vielen dank.

von jojomojo am 28.06.2012, 07:42



Antwort auf: Darf der Kiga ab August Geld verlangen, obwohl erst im September geöffnet?

Halo, lesen Sie in der Satzung o wenden Sie sich an den Träger. Entscheidend ist auch, wann laut Vertrag dieser beginnt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2012



Antwort auf: Darf der Kiga ab August Geld verlangen, obwohl erst im September geöffnet?

Das kiga Jahr beginnt meist im August und da fällt Grad die schliesszeit rein,auch in diese muss man weiter zahlen,bei euch ist es halt so das der kiga im Aug. Ferien macht,euer Kind würde sicher ab Aug. In den kiga gehen können wenn er offen hätte oder nicht? Ansonsten mal dort anrufen wo die Beiträge berechnet werden,bei uns ist es das Jugendamt.

von CKEL0410 am 28.06.2012, 10:21



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