Hallo, ich bin Erzieherin in einem Kinderheim und habe aufgrund einer mangelnden Rötelnimmumität ein eingeschränktes Berufsverbot, d.h. ich bin bis zur 20. SSW. in der Verwaltung tätig. Dort kann ich aber nicht wie sonst Vollzeit arbeiten weil es nicht so viel zu tun gibt. Nun will mein Arbeitgeber meine Überstunden für die Differenz der Arbeitszeit anrechnen. Das hieße dann, dass ich nach Ablauf des Berufsverbots keine Überstunden mehr hätte. Ist es zulässig, dass die Überstunden im eingeschränkten Berufsverbot angerechnet werden dürfen? Vielen Dank im Voraus für ihre Bemühungen.
von 19SabrinaK86 am 11.06.2013, 13:27