Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe gestern meine Stelle bekommen und freue mich riesig. Da es sowieso schon feststand, dass ich die Stelle bekomme und es nur ein formaler Akt war, habe ich von meiner Schwangerschaft noch nichts gesagt. Dies möchte ich erst mit meinem neuen Rektor persönlich besprechen. Nun meine Frage, in 3-4 Wochen muss ich zur amtsärztlichen Untersuchung aufgrund der Verbeamtung auf Probe. Sollte ich dem Amtsarzt von meiner Schwangerschaft erzählen, darf er dies im Zeugnis vermerken? Kann mir das bei der Verbeamtung im Wege stehen?
Viele Grüße
Filou
von
Filou1980
am 19.04.2012, 08:40
Antwort auf:
Darf der Amtsarzt die Schwangerschaft in das Gesundheitszeugnis schreiben?
Hallo,
ich wirklich erstmal zu Rück halten.
Ob das der Verbeamtung im Wege stehen kann, kann ich nicht beurteilen.Ich denke aber nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2012
Antwort auf:
Darf der Amtsarzt die Schwangerschaft in das Gesundheitszeugnis schreiben?
In der wievielten Woche bist du denn zu diesem Zeitpunkt und wie genau wirst du untersucht?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass nach der SS gefragt werden wird (ich musste z.B. zum Lungenröntgen wegen TBC, die Stempeltests schlugen bei mir IMMER an - aber k.a. ob das inzwischen noch üblich ist), dir aber kein Nachteil daraus erwachsen darf.
Oder du pokerst einfach und tust ganz "überrascht".
Es gibt aber auch von Amtsarzt zu Amtsarzt enorme Unterschiede, auch z.B. in Bezug auf BMI (hatte bei der BaP einen drahtig durchtrainierten Läufer, bei der BaL ein osteuropäisches Pummelmuttchen...), so dass du dich wohl einfach überraschen lassen musst.
Den Vertrag hast du doch schon unterschrieben, nur die Urkunde noch nicht, oder ? So war es zumindest bei uns damals. Daher würde ich mir keine Sorgen machen.
von
Bernsteinelfe
am 19.04.2012, 09:40