Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

Hallo. Ich habe ein individuelles BV vom Frauenarzt bekommen. Daraufhin hat mich mein AG ins Büro versetzt. Vertraglich bin ich angestellt auf 32 Stunden, wegen des BV muss ich trotzdem noch 12 Stunden erbringen. Im Büro gibt es aber nichts zu tun, sodass ich in der Woche auf 4-5 Stunden komme. Die restlichen Stunden zieht mein AG von meinen Überstunden ab? Ist das so korrekt? Ich habe ja keinerlei Chance diese 12 Stunden zu leisten, da nicht genug Arbeit vorhanden ist.

von Tincek am 29.12.2017, 11:20



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

Hallo, Nein, das darf er nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2018



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt. Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen. https://www.arbeitsrechte.de/ueberstundenabbau/ Das teilweise BV ist kein Grund, warum ein AG nicht Überstundenabbau anordnen könnte. Ein Nachteil entsteht dir ja nicht, wenn du Überstunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder in Freizeit ausgleichst, wie es das ArbZG vorschreibt.

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 11:54



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

Jein, der AG hat dann auch für entsprechende Arbeitsmenge zu sorgen, oder er muss dich auf seine Kosten entsprechend freistellen. Er kan dich aber natürlich auch dann die restlichen Stunden däumchendrhened im Büro sitzen lassen damit du die zeit "absitzt". Frage aber, ist es dir das wert jetzt noch da komplett Stress wegen zu machen? Oder wenn du eh so viele Überstunden das nicht etwas lockerer zu sehen. In Minusstunden darfst du natürlich nicht rutschen. Der AG könnte ebenso ein Teil-BV aussprechen, dann würde er im Gegenzug das Geld von der KK wiederbekommen. Evtl mal darauf nett hinweisen. Zumal er sich auch mal bei der KK kundig machen sollte ob es bei dem wie er es handhabt nicht Abrechnungsprobleme geben könnte. Den er wird ja von der KK das Geld bekommen so als wenn du da gewesen wärst.

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 12:08



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

@uriah Wozu dient dann Paragraph 11 MuSchG? Wenn Sie sich so sicher sind?

von Tincek am 29.12.2017, 12:09



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

@danyshope Ja, mir ist dies Wert. Da ich meine Arbeitsleistung anbiete und der AG mich jedes Mal heimschickt, sobald ich 2 Minuten nichts zu tun habe. Außerdem bekommt der AG von meiner KK das Geld zurück. D.h ich arbeite, er baut Überstunden ab und bekommt noch das volle Gehalt von der KK zurück. Laut AG hätte ich 1 Monat vor Mutterschutz meine gesamten Überstunden abgebaut, sodass mir in dem letzten Monat vor Mutterschutz kein Gehalt zusteht. Da er mir ja dann Minusstunden bezahlen würde. Kann ja nicht korrekt sein.

von Tincek am 29.12.2017, 12:15



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

Das ist dann auf jeden Fall nicht korrekt. Da würde ich mit dem AG sprechen und wenn der nicht einlenkt, auch mit der KK. Den er darf eben dann auch nur die Stunden gegenüber der KK geltend machen die du da warst. Doppelt kassieren, sprich dich Überstunden abfeiern lassen und volle Gehalt von der KK kassieren geht nicht. Und das mit dem im letzten Monat gar kein Gehalt ist absoluter Blödsinn.

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 12:21



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

Wenn du Überstunden abbaust, dann heißt das, dass du vorher an Mehrarbeit geleistete Arbeit jetzt in Freizeit abgegolten bekommst. Damit ändert sich aber doch nichts an den Gehaltszahlungen. Teilweises BV heißt ja auch nur, dass dein AG dich NICHT LÄNGER als x Std beschäftigen darf, kürzer darf er aber. Angenommen du hast einen Vertrag auf 8 Std täglich und ein teil-BV "nicht mehr als 4 Std. täglich". Wegen geringem Arbeitsanfall arbeitest du nur 3 Std, bis die Überstunden abgebaut sind. Das ist dann doch völlig korrekt. 4 Std. zahlt die KK, 1 Std. ist bereits vorgearbeitet worden und wird als Freizeit gewährt, und der AG zahlt das übliche Gehalt, obwohl nur 3 Std. täglich gearbeitet wurden. @ Dany ich sehe da kein rechtswidriges Verhalten. Ins Minus darf der AG nicht gehen, Gehalt darf er nicht kürzen, aber Überstunden als Freizeit gewähren darf er.

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 12:36



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

Uriah, ein AG darf es aber nicht soweit kommen lassen das er - nur weil er keine Arbeit mehr hat - als dauerhafte !!! Lösung Überstunden abbauen lässt. Das ist sein ganz eigenes betriebsinterne Problem. Udn schon mal gar nicht das es dann zu Minusstunden kommt - außer ein Zeitkonto wurde von Anfang an fest vereinbart Wenn er nicht für 12 Std die Woche arbeit hat, sondern nur für 6 Std, muss er eben entsprechend ebenso ein Teil-BV aussprechen. Den wenn die TE nicht schwanger wäre, müsste er sie ja auch voll beschäftigen. Und dann wäre die Arbeit da, sie müsste ihr Überstunden nicht abbauen sondern könnte sie später nutzen. Wie gesagt, Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot dürfen weder zum Vorteil, noch zum Nachteil führen. Entsprechend sehe ich das hier eben schon grenzwertig.

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 13:34



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

Solange Überstunden bestehen, darf ein AG aus betrieblichen Gründen den Abbau anordnen. OK? Ich sehe da keinen Nachteil, sondern einen ganz normalen Vorgang. Das Teil-BV hat sie ja schon aus medizinischen Gründen. Und bevor ich nicht die Seite des AGs aus seiner Sicht gehört habe, würde ich mir da gar kein Urteil erlauben, ob das als Dauerlösung gedacht ist oder nicht. Von Minusstunden war gar keine Rede.

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 14:09



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

Doch, von Minusstunden war die Rede: "Laut AG hätte ich 1 Monat vor Mutterschutz meine gesamten Überstunden abgebaut, sodass mir in dem letzten Monat vor Mutterschutz kein Gehalt zusteht. Da er mir ja dann Minusstunden bezahlen würde." Im übrigen hält das Nicht-Kennen der anderen Seite und der näheren Umstände Dich sonst doch auch nicht davon ab, Dir ein Urteil zu bilden.

von Strudelteigteilchen am 29.12.2017, 14:43



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

darf er nicht (siehe bereits erwähnter §11). Das Entgelt während eines BV´s ist derart gestaltet, dass durch dieses BV der werdenden Mutter keine finanziellen Nachteile entstehen sollen. Weder Überstunden noch ein Jahresurlaub dürfen das BV "ersetzen". Dazu begeht dein AG Betrug gegenüber der KK. Diese würde ich mal "dumm" fragen, wie das denn wäre ... ;-) Allerdings: Der Ausgleich von Überstunden ob in Freizeit oder monetär (soweit nicht vertraglich "gedeckelt") müssen vom AN eingefordert werden. Also am Besten hast du ein Stundenkonto oder sonstigen Nachweis über deine Überstunden und kannst diese belegen und entsprechend einen Ausgleich einfordern.

von cube am 30.12.2017, 09:17



Antwort auf: Darf der AG im teilweisen BV Überstunden abbauen?

aber sie hat ja kein komplettes BV...sie arbeitet stundenweise, in der Zeit könnte er es schon verlangen wenn es betriebsbedingt nötig wäre, oder?

von littlestarling82 am 30.12.2017, 17:29



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