Sehr geehrte Frau Bader, im Januar erwarten wir unsere Tochter und ich mache mir so langsam Gedanken wie ich meine Elternzeit nehmen soll. Wenn ich zuerst 2 Jahre beantrage, mich dann aber vor Ablauf der Elternzeit dazu entschließe nochmal für ein weiteres Jahr zu verlängern, muss der AG dem zustimmen oder kann er die Verlängerung auf 3 Jahre auch ablehnen? Falls ja, würde ich dann nämlich direkt 3 Jahre beantragen. Wenn ich die 3 Jahre direkt beantrage muss der AG die genehmigen oder kann er die auch ablehnen? Ich bin etwas überfordert und möchte nichts falsch machen bei der Beantragung. Vielen lieben Dank schon mal für Ihre Hilfe.
von mare32 am 08.08.2017, 05:17