Darf das Gehalt gekürzt werden aufgrund eines Beschäftigungsverbots?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf das Gehalt gekürzt werden aufgrund eines Beschäftigungsverbots?

Hallo,meine Frage ist etwas umfangreicher und ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.Zu den Fakten(betrifft eine Freundin). Sie ist in einem Kindergarten seit 1,5 Jahren beschäftigt und seit Dezember hat sie die Position als stellvertretende Leitung übernommen.Ihr Arbeitsvertrag wurde nicht geändert als sie die Stellvertretung annahm(aus Zeitmangel so sagt es der Chef) Sie hat aber für diese Position knapp 300 euro auch nachweislich laut Verdienstabrechnung erhalten. Jetzt mit Abgabe des Beschäftigungsverbotes da sie Risikoschwanger ist,wurde ihr ans Herz gelegt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben,und es wurde gesagt das sie ab jetzt nur noch das Erziehergehalt erhält.Meine Freundin ist hin und her gerissen und weiss nicht was jetzt richtig ist,ob sie weiter auf ihr volles Gehalt zählen kann oder wirklich mit weniger Geld rechnen muss. lieben Dank

Mitglied inaktiv - 06.11.2009, 19:39



Antwort auf: Darf das Gehalt gekürzt werden aufgrund eines Beschäftigungsverbots?

Hallo, warum sollte sie das unterschreiben? Sie erhält ihr Gehalt voll weiter. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2009



Antwort auf: Darf das Gehalt gekürzt werden aufgrund eines Beschäftigungsverbots?

Nein das darf nicht sein und sie soll sich blos nicht drauf einlassen. Sie hat Kündigungsschutz und der AG MUSS das volle gehalt weiter bezahlen

Mitglied inaktiv - 09.11.2009, 14:42



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