Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Ich bin seit Anfang des Jahres vom KV getrennt. Unser Kind ist 3 und hat den Lebensmittelpunkt bei mir. Wir haben die gemeinsame elterliche Sorge und das Umgangsrecht so geregelt, dass er das Kind alle 14 Tage für 4 Tage hat. Nun klappt es im Leben bei der Planung der Urlaube, Feiertage usw. nicht immer so, dass es in die jeweiligen Tage des einen oder anderen passt. Ich musste daher schon 2x anfragen, ob man Tage tauschen könne oder die Großeltern sind eingesprungen. Jetzt an Weihnachten ist es besonders schwierig gewesen, da ich noch arbeiten muss zwischendurch, der KV aber Betriebsurlaub hat. Er wollte sich jedoch auf keinen Wechsel einlassen und bestand auf seine 4 fest gelegten Tage. Nun war er deswegen beim Familienanwalt und habe sich beraten lassen, da ich das Umgangsrecht nicht einhalten würde und auch was den täglichen telefonischen Kontakt zum Kind angeht. Er ruft teilweise bis zu 7-8 Mal am Tag/Abend an und schreibt drohende Nachrichten, wenn ich nicht sofort reagiere, es ist ihm auch egal, wenn ich drum bitte, ob es nicht auch auch alle 2 Tage reichen würde. Nun fällt ihm aber kurz vor den Feiertagen ein wir müssen das Umgangsrecht neu regeln, da er sonst ab nächstes Jahr Probleme hat wegen seinem Nebenjob, andernfalls werde er den Unterhalt um den Betrag kürzen, den er sonst dazu verdiene. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mich aufgrund der vorherigen Ereignisse, sein Anwaltsbesuch, mich strikt ans Umgangsrecht halten werde. Ich bitte Sie um einen fachlichen Rat. Vielen Dank.

von loeckchenmaus am 25.12.2015, 16:54



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Hallo, wenn es einen Titel gibt, ist das verbindlich für beide- auch wenn man sich gütlich einigen sollte. Unterhalt kürze als Druckmittel darf er nicht. Freuen Sie sich doch, wenn er mehr arbeitet, dann zahlt er mehr Unterhalt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2015



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Würde mich auch nerven wenn Du immerzu was ändern willst. Und so schreibst Du es ja, Du brauchst Betreuung, also soll er das Kind anders nehmen. Für Euch beide wäre so ein Beschluss vom Gericht positiv, so wie es sich liest nehmt ihr Euch beide nicht ernst. Ein Nebenjob ist positiv, Du drehst ihm einen Strick draus. Das Gericht wird ihm auch was erzählen, seine Telefonkontrolle geht gar nicht. Meine haben mit 3 erst angefangen zu sprechen, telefoniert Dein Kind schon richtig ? Alle 2-3 Tage, sofern es passt wären ein Kompromiss, Betonung liegt auf wenn es passt. Da kann das Kind auch selbst anrufen wenn es will und in den Zeitplan passt. Auch Du kannst beantragen dass der Umgang gerichtlich festgelegt wird. Oder Zwischenschritt, gemeinsamer Termin beim Jugendamt und da eine verlässliche Regelung aufstellen. Und auch für Dich sollten die Papatage absolut verbindlich sein, da musst Du anders planen oder in Deiner Zeit andere Betreuungsmöglichkeiten organisieren.

von Sternenschnuppe am 25.12.2015, 20:00



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Sternenschnuppe, Ich lese hier öfter nur so aus Interesse mit und finde deine Beiträge überwiegend gut und logisch (ohne Fachwissen meinerseits), aber du kommst immer so "geladen" rüber?!? Oft bekommen die Mütter erstmal zu hören, was die Rechte der Väter sind. Wenn hier die AP zB zwischen den Jahren arbeiten muss und der KV eh frei hat - ist es nun so schlimm, wenn sie mal anfragt, ob er tauschen würde? Du hast recht, er muss nicht, aber fragen kostet doch nichts?

von Tini_79 am 25.12.2015, 22:03



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Lies es mal mit anderer Betonung ;-) Er ist hier ja der mit Kontrollwahn, das sieht man ja an den vielen Telefonaten. Mit so Menschen kann man nix spontan ausmachen, da braucht es ganz feste Regeln und Grenzen. Und sie schießt sich ein Eigentor wenn sie tauschen will oder Extrabetreuung fordert. Das ist nur Konfliktpotential und mit solchen Menschen wie ihm geht das nach hinten los. Da sie noch einige viele Jahre vor sich haben ist es wichtig die Grenzen so schnell wie möglich zu ziehen, und so schnell wie möglich mit Machtkämpfen aufzuhören. Unabhängig machen, stabiles soziales Netz aufbauen und die Umgangstage des Vaters respektieren ( da wird nix geplant etc. ) Ebenso muss er sich an die Regeln halten.

von Sternenschnuppe am 25.12.2015, 22:40



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Vielen Dank für die Kommentare. Ich möchte natürlich gerne noch die Antwort des Experten abwarten. Dennoch kann ich die Sachlage objektiver betrachten, wenn jemand dies von außen reflektiert, ohne Bewertung, das ist mir wichtig, da man mich nicht persönlich kennt, jedoch sich einen Eindruck machen kann. Ich kann beide Reaktionen verstehen. Natürlich ist es nicht toll, wenn man immer was ändern will, aber so ist es nicht, das habe ich auch NICHT getan, sondern lediglich 2x angefragt. Da der KV sein Kind nun eh weniger sieht als zuvor, kommt er natürlich als erstes in Frage. Wenn dies nicht geht, ist das zu akzeptieren und ich habe andere Betreuungsmöglichkeiten gefunden. Andersherum gabs das auch schon. Und es ist auch allgemein kein Problem. Da muss man eben Kompromisse finden. Wenn jedoch der KV ohne mein Wissen zum Anwalt geht und behauptet ich würde mich nicht ans Umgangsrecht halten, was nicht stimmt, andernfalls dann aber selbst die Pläne über Bord werfen will und mit Kürzung vom Unterhalt droht, finde ich das nicht witzig. Für mich ist das Erpressung. Woher weiß ich, dass sich dies nicht in kürzerer Zeit wieder ändert? Er fragt ja nicht, sondern nagelt mich fest. Ping Pong. Abgesehen davon, dass er mich täglich anruft, um sein Kind zu hören, was ja bis zu einem gewissen Punkt auch nachzuvollziehen ist, aber wenn man noch Großeltern nervt und sogar in der Kita anruft, ob das Kind da sei, ist das normal? Nach außen hin gibt er den Superdaddy, vergisst aber stets und ständig alles, auch in der Kita, teilt bei Übergabe des Kindes mehr als 1x nicht mit, dass das Kund schon zu Abendbrot gegessen hat, ich wundere mich, dass es nachts spuckt, schleppt es mit zu Kollegentreffen und neuer Freundin mit Kind, ich habe keinerlei Informationen zu der Frau und was den Umgang angeht, wenn ich nachfrage, wird mir gedroht, ich höre mein Kind gar nicht mehr. (ich rufe nicht ständig an!),als Babysitter sollte ebenfalls irgendein Kollege einspringen in der 1. Nacht nach seinem Umzug (!), darauf persönlich angesprochen, wurde ich raus geworfen, Kind geweint, Eltern mit dabei. Dann hat er sich auch erst um Unterhalt gedrückt, der Mehrbedarf musste erst übers JA geklärt werden,damit ich überhaupt etwas von den Kitakosten mit bezahlt bekomme. Außerdem wurde er handgreiflich, aggressiv, beleidigend, stiftet Unruhe im familiären und freundschaftlichen Umfeld usw.....es klingt sicherlich auch ganz schön geladen, aber hinter diesem Hintergrund ist es nicht leicht das Richtige zu tun und ich habe das Gefühl das wird noch böse enden....

von loeckchenmaus am 25.12.2015, 23:04



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Korrektur: ...in der 1. Nacht nach meinem Umzug (er hatte das Kind umgangsrechtlich zu diesem Zeitpunkt)

von loeckchenmaus am 25.12.2015, 23:13



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Sag ich ja, volle Kontrolle. Mach einen Termin beim Jugendamt wo er auch hinkommen soll. Dann hörst Du Dir an was er ändern will wegen dem Job und sagst ihm klipp und klar dass das mit den Anrufen zu weit geht. Dein Leben, Dein Umfeld, da hat er sich rauszuhalten. Ebenso Du bei ihm, wen er besucht etc. ist seine Sache, auch wenn das Kind bei ihm ist. Da musst Du Dich raushalten. Ziel : Umgang mit dem Kind und Umgang untereinander schriftlich festhalten. Plan B. ist dann immer noch Gericht. Und wenn er permanent anruft , dann drückst Du ihn halt weg. Was soll er machen? Klagen, dass er bitte seine Ex stalken möchte? Kind kann 1-2 x die Woche gute Nacht sagen oder so. Ist der Unterhalt berechnet, dann kann er da nix kürzen. Alles heiße Luft. Der Kindergarten muss alleine seine Gremzen ziehen. Und selbst wenn das Kind nicht da ist mal, was soll passieren, es gibt keine Kindergartenpflicht.

von Sternenschnuppe am 25.12.2015, 23:22



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Ich habe versucht mit dem KV nochmal zu reden, um ihm vorzuschlagen einen Termin beim JA zu machen. Dabei kam heraus, dass er für sich selbst schon ein Termin gemacht hat, um seine Rechte zu klären. Leider ist der Termin sehr bald und für mich arbeitsmäßig nicht umsetzbar. Was soll ich tun? Das mit den Telefonanrufen sieht er immer noch nicht ein. Er will jeden Tag sein Kind hören. Reden ist mit ihm nicht mehr möglich.

von loeckchenmaus am 27.12.2015, 21:06



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Ruf beim Jugendamt an, sage Du weißt von dem Termin, kannst es leider nicht so kurzfristig einrichten. Ob sie einen gemeinsamen neuen ausmachen können, oder Du alleine einen bekommen kannst. Dir würde es sehr am Herzen liegen für das Kind eine gute Basis mit dem Vater zu finden. Mehr nicht ! Dann haben sie Dich gehört vorher, Du hast noch nix negatives gesagt über ihn und signalisierst, dass Du im Interesse des Kindes an Lösungen interessiert bist. Das mit dem Telefonterror soll er denen mal selbst erzählen, die werden ihm schon sagen dass das gar nicht geht.

von Sternenschnuppe am 27.12.2015, 21:16



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Danke Sternenschnuppe, ich werde morgen sofort beim JA anrufen, in der Hoffnung, dass ich jemanden erreiche. Er ist einfach sehr angstgesteuert, da meine Mutter, als ich klein war, nach der Trennung von meinem Vater mit mir weg gezogen ist, der hatte sich aber auch nicht gekümmert. Das war was völlig anderes und das vermischt er jetzt. Danke dir bis dahin.

von loeckchenmaus am 27.12.2015, 22:06



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Sowas kann er aber auch lernen. Es gibt das Kind, also war er ja nicht immer so doof ;-) Sag ihm das mal direkt dass er etwas Sicherheit bekommt. Und dann wird er mit der Zeit auch merken dass es so ist. Ängste sind doof, Menschen mit Ängsten machen Dinge manchmal die sie lassen sollten, aber das ist seine Baustelle. Deine ist es ihm klare Grenzen zu zeigen und versuchen Regeln aufzustellen an die ihr Euch beide haltet ! Euer Kind ist recht klein, es sind noch viele Jahre, die Trennung noch nicht allzu lange her. Da ist also noch Potential dass ihr das packt wenn die Spielregeln klar sind. Ganz wichtig für Dich ist nun den Ämtern zu zeigen dass Du im Sinne des Kindes gute Lösungen finden willst, kompromissbereit bist und Dich auch selbst reflektierst. Kommt bei denen super an, zeigt Bindungstoleranz. Rede von Dir und nicht ihn schlecht. Beispiel : " Ich fühle mich durch die permanenten Anrufe unter Druck gesetzt und hätte gerne eine Regelung. zum Beispiel dass er Dienstags und Freitags mit dem Kleinen telefoniert am Abend. Wir rufen dann zwischen 18 und 19.30h an " Nicht : " Mein Ex ist total durchgeknallt und stalkt mich 37x am Tag und rastet aus wenn er mich nicht erreicht " Weißt Du was ich meine ?

von Sternenschnuppe am 28.12.2015, 10:38



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Danke für die vielen Tipps, das macht wirklich Mut! Natürlich war er nicht immer so und es wäre schlimmer, wenn er sich gar nicht kümmern würde. Ich habe heute beim JA angerufen, da konnte man den Termin irgendwie nicht finden. Ich hatte aber auch keinen AP. Die regeln das so, dass ich nach seinem Gespräch auch eine Einladung erhalten werde. Dass ich dabei sein kann ist wohl nicht möglich. In dem JA des anderen Stadtteils ging es aber. Dann hoffe ich auf eine baldige Antwort und friedliche Einigung. Nochmals vielen Dank für deinen Rat Sternenschnuppe.

von loeckchenmaus am 28.12.2015, 16:41



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Gern. Stimmt, muss schon als gemeinsamer Termin angegeben werden dann Sonst würdest Dich ja selbst einladen. Dass sie keinen finden spricht eher dafür dass es gar nicht stimmt. Traust Du ihm das zu ? Mache Dir auf jeden Fall selbst einen, immer einen Schritt voraus sein. Einfach um Dich mal rechtlich zu informieren, wegen den Telefonaten, wie sie unterstützen können eine verbindliche Umgangsregelung zu finde,wie es mit dem Unterhalt aussieht mit dem Nebenjob dann ;-) ( der könnte steigen ) Dann kannst Du vorfühlen und bitten ob sie einen gemeinsamen Termin organisieren können, damit diese Konfliktpunkte so schnell wie möglich aus der Welt geschaffr werden.

von Sternenschnuppe am 28.12.2015, 16:53



Antwort auf: Darf KV ohne Einwilligung der KM das Umgangsrecht ändern?

Guten Abend, wir haben nun bald einen gemeinsamen Termin beim JA wegen dem Umgangsrecht, Absprache und Kommunikation Urlaub- und Feiertagsregelung ect. Nun noch ein neues Problem. Der Nebenjob ist wohl passee. Unterhalt muss neu berechnet werden. Ich muss wohl den Antrag stellen? Habe mir mal Berechnungen zur Düsseldorfer Tabelle angeschaut, um zu wissen wieviel weniger ich dann haben werde. Dabei kam mir die Frage muss ich dabei vom bereinigten Netto was abziehen, damit die Berechnung richtig erfolgt? Ist dieser Rechner überhaupt annähernd verlässlich?

von loeckchenmaus am 10.01.2016, 21:30



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