Sehr geehrte Frau Bader,
für meine Tochter ( 3 Jahre) wurde von der Deutschen Rentenversicherung eine Kinderrehabilitation mit Begleitperson genehmigt. Ich beziehe zur Zeit
ALG I. Auf meine Anfrage wer bei der DRV dann zahlt (ALG 1 oder Übergangsgeld) wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass ich erst meine 3 Wochen Ortsabwesenheit beim Arbeitsamt aufbrauchen muss, bevor die DRV zahlt. Stimmt das? Wenn nicht, gibt es Gerichtsurteile oder Ähnliches auf die ich mich berufen kann. Beim Arbeitsamt bin ich für diesen Zeitraum bereits abgemeldet, weil dort mein Berater sagte, dass müsse so sein.
Mit freundlichen Grüßen
T. Wendlandt
von
Thomas 791
am 23.05.2015, 16:03
Antwort auf:
Darf DRV bei Kinderrehabilitation Übergangsgeld in Höhe d ALG I auf 7 d kürzen
Hallo,
für derartiges habe wir doch ein Forum von Anina Dessauer - da sind Sie mit einer so speziellen Frage besser aufgehoben.
Wenn sie auch keinen Rat hat, bitte einfach nochmal fragen, dann lese ich mich schlau.
Liebe Grüße
NB
http://www.rund-ums-baby.de/mutter-kind-kuren/kurberatung/
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2015
Antwort auf:
Darf DRV bei Kinderrehabilitation Übergangsgeld in Höhe d ALG I auf 7 d kürzen
Es ist richtig. Wenn du die Reha mit dem Kind über die DRV machst, musst du erst 3 Wochen OA machen und 1 Woche zahlt die DRV.
Wenn die Kinderreha über die KK finanziert wird, dann zahlt die KK für den gesamten Zeitraum.
von
ALF0709
am 23.05.2015, 17:04
Antwort auf:
Darf DRV bei Kinderrehabilitation Übergangsgeld in Höhe d ALG I auf 7 d kürzen
Und ganz wichtig: Für diesen Zeitraum für den die DRV zahlt, musst du dich bei deiner Frau familienversichern. Du bist während einer Kinderreha nicht versichert!!!
von
ALF0709
am 23.05.2015, 17:05