Hallo,
ich habe seit dem 19.12.2016 ein vorübergehendes BV vom Gyn bekommen bis einschließlich 13.01.2017.
Ich hatte für 2016 noch 5 Urlaubstage.
Nun kam heute mein Gehaltszettel und da wurde mir mein Resturlaub einfach ausbezahlt. Ohne mein Wissen oder meine Einwilligung. Darf der AG dies einfach so? Welche Rechte habe ich jetzt?
Vielen Dank für die Hilfe
von
löwe86
am 03.01.2017, 09:28
Antwort auf:
Darf AG Urlaub trotz BV ausbezahlen?
Hallo,
nein, darf er nicht.
Und warum ein vorübergehendes BV? Es gibt Gefahr auf der Arbeit oder nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2017
Antwort auf:
Darf AG Urlaub trotz BV ausbezahlen?
Ein vorübergehendes BV kann es geben: bspw. wenn man im Kindergarten arbeitet bis zum Titta Test (Überprüfung der Immunität von Kinderkrankheiten). Danach wird über evt. BV entschieden (bsp. komplettes BV bei nicht-Immunität von Masern, Windpocken oder Mumps oder befristetes BV bei nicht Immunität gegen Röteln...) (gegen Ringelröteln kann man nicht impfen und es gibt ein BV bis zur 20 SSW bei Nicht- Imunität)
von
componere
am 21.02.2017, 01:57
Antwort auf:
Darf AG Urlaub trotz BV ausbezahlen?
Natürlich ist eine Versetzung möglich an einer zumutbaren Arbeitsstelle (bspw. eine Bürotätigkeit in der Verwaltung)
von
componere
am 21.02.2017, 01:59