Habe ich das richtig verstanden, daß es einen Anspruch auf das 3. Erziehungsjahr gibt - ich dachte bisher, das sei freiwillig vom Arbeitgeber dabei zuzustimmen.
Mitglied inaktiv - 02.08.2005, 13:26
Habe ich das richtig verstanden, daß es einen Anspruch auf das 3. Erziehungsjahr gibt - ich dachte bisher, das sei freiwillig vom Arbeitgeber dabei zuzustimmen.
Mitglied inaktiv - 02.08.2005, 13:26
Hallo, den ANspruch gibt es, wenn man vorher 2 Jahre genommen hat! Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2005
natürlich hast du anspruch auf das dritte jahr!!! du musst dich erst nur für 2 jahre festlegen. sagst du allerdings z.bsp. du willst nur ein jahr,willst dann aber plötzlich 3,oder du sagst 3,willst dann aber oder musst nach 1 jahr oder so wieder arbeiten,dann muss er da zustimmen!!!!!!! lg pitti
Mitglied inaktiv - 02.08.2005, 15:50
Hallo erst einmal, also generell hast du Anspruch auf drei Jahre Elternzeit! Wenn du mindestens zwei Jahre bei deinem Arbeitgeber beantragst kannst du das dritte Jahr nach den zwei Jahren einfach dranhängen ohne dass er da zustimmen musst. Du kannst dir das dritte Jahr aber auch aufsparen und zum Beispiel erst nehmen, wenn dein Kind in die Schule kommt. Bei Verkürzungen muss dein Chef so weit ich weiss aber zustimmen. Liebe Grüße Michaela
Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:12