Frage: Danke für die Antworten

Begreift ihr nicht, das nicht immer der Vater der erste Ansprechpartner ist? Die geteilte Sorge bekommt meine Schwester sowieso, damit ist der vater ja schon einverstanden, jetzt geht es nur noch um das aufenthaltsbestimmungsrecht nach meinem Tod. Wenn der Vater immer die erste wahl ist, frage ich mich warum soviel Kinder bei den Großeltern, den Tanten oder gar bei dem neuen Lebenspartner der Mutter aufwachsen nach deren Ableben, obwohl der Vater die halbe sorge hat. Ich wollte lediglich wissen ob ich mit meinem Vorsorgetestament, das beeinflussen kann! Jetzt weiß ich, durch meine Familienanwältin, deren Brief ich heute erhalten habe, das ich das kann, und das ich sehr gute Chancen habe, da der Kindesvater vor dem Jugendamt gesagt hat, das er das Kind nicht zu sich nehmen kann, wegen der Arbeitszeiten. Selbst wenn er das nach meinem Tod ändern würde, würde diese Aussage die schriftlich niedergelegt wurde, bei der Entscheidung der Fürsorge nach meinem Tod wieder herangezogen, und die Entscheidung eines Gerichtes beeinflussen. Denn ein Vater der über seine Umgangszeiten hinaus, keine Interesse am Kontakt mit dem Kind zeigt, wird Sorgerecht hin oder her, sich vor dem Gericht diesbezüglich verantworten müssen. Und womöglich seine Umgangszeiten weiter so wahrnehmen wie vorher, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird der anderen Sorgeberechtigten Person übertragen, die dann meine Schwester ist (mit seinem Einverständnis, Übertragung der elterlichen Sorge auf Sie, ist bereits beim JA und beim Notar niedergelegt)

von franzi1406 am 13.08.2011, 11:04



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Hallo, Sie wollen unbedingt hören, dass das Kind bei der Tante am besten aufgehoben ist, weil das Ihre Meinung ist. Aber es ist sein Kind genau wie Ihres und deshalb kann ein Gericht auch zu seinen Gunsten entscheiden, wenn er sein Kind haben möchte. Sie wissen doch gar nicht, ob er dann sein Leben umstellt. Eine verbindliche Zusage kann Ihnen jetzt niemand erteilen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2011



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O. T.

von Lina_100 am 13.08.2011, 11:18



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Wer sagt das es den Vater nicht mehr sieht, für Kind und Vater würde sich nichts gegenüber jetzt ändern. Er hätte die gleichen Rechte wie jetzt und könnte sein Kind so oft er will und kann sehen, wie jetzt auch. (zumal ich sagen muss das er über seine Umgangszeiten hinaus das Kind nie sehen will bzw. das wahrnimmt was ich ihm anbiete) Und mit der Übertragung des halben sorgerechts auf meine schwester ist der vater ja einversatanden (das ist bereits beim JA und Notar neidergelgt), geht ja nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach meinem Tod Doch das weiß ich weil das Umgangsrecht richterlich geregelt wurde, und weil meine schwester auch jetzt den Kindesvater oft fragt ob er mal vorbeikommen will, wenn der kleine bei Ihm ist. Um gemeinsam etwas (ohne mich) zu unternehmen, denn es gibt Menschen die zum wohl des kindes handeln und nicht engstirnig sind! ""Vielleicht hat er dir das nach der Trennung auch nicht zugetraut und schaffst es doch."" Er hat es mir zugetraut deshalb hat er mir ja die Fürsorge übertragen, und war damit einverstanden das der kleine bei mir Lebt und das ganz ohne Familiengericht! Nur bei den umgangszeiten wollote er sichergehen und wir haben das von einem Richter entscheiden lassen und einen Beschluss dafür! """Wenn es ginge, dass du so entscheiden könntest, würdest du deinem Kind evtl. bewusst seinen Vater nehmen. Das ist schlimm.""" Würde und werde ich nicht!!! Weil sich für den Vater/Sohn Kontakt nichts ändern würde, aus persönlicher Sicht niemal und auch weil es festgesetzt ist!

von franzi1406 am 13.08.2011, 11:24



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du willst in einem forum irgendwelche garantien lesen, die es einfach nicht gibt. der kv meiner tochter ist auch nicht der erste ansprechpartner, denn sie kennen sich nicht, ich habe vor vielen jahren verfügt, was ich gerne hätte, wenn ich allein sterbe, wenn ich mit kind2 sterbe, wenn ich mit meinem mann sterbe, aber wie tatsächlich entschieden worden wäre, das wissen die götter. und heute ist es mir egal, denn morgen wird mein kind schon 16 und kann dann alleine äußern, was sie möchte.

Mitglied inaktiv - 13.08.2011, 11:29



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Siehst du und genau das möchte ich auch, Verfügen was im Fall des Todes passiert, und wollte eben wissen was man tun kann. Und in wie weit mein Letzter Wille wirklich behandelt wird!

von franzi1406 am 13.08.2011, 11:31



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und das ist DAS, was du nicht begreifst!: das weiß kein mensch!!! was meinst du, wieviele gerichtverhandlungen überflüssig wären, wenn man das im vorfeld wüßte. wer weiß, vll fällt der kv vor schreck ins koma, wenn er das kind nehmen müßte und ist eh irrelevant. verstehst du was ich meine? du kannst nichts planen. haste ja gesehen an deinem unfall.

Mitglied inaktiv - 13.08.2011, 11:35



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Ja und das macht mich furchtbar traurig, dann muss ich mich wohl die nächsten jahre bis mein Kind selbst entscheiden kann, in watte packen und möglichst nicht mehr auf die straße gehen. Schon schlimm mit was wir eltern und rumquälen müssen an gedanken und Sorgen um die kleinen das macht mich noch ganz fertig :o(

von franzi1406 am 13.08.2011, 11:38



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du kannst dich darüber grämen, aber du mußt es nicht, denn es ist vergrämte zeit. macht das leben nicht leichter und nicht schöner. geh davon aus, daß alle versuchen werden, das beste für dein kind zu tun, weil der kv ja nicht mal gesteigerten wert auf das abr legt. man wird ihm kein kind aufdrängen, das er gar nicht will. so blöd sind dann die gerichte nicht, daß sie das nicht sehen.

Mitglied inaktiv - 13.08.2011, 11:41



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Da Dich die Rechtslage nicht wirklich interessiert mal eine für Dich 100%ige Lösung, bei der Du total abgesichert bist. Lass Deinen Sohn von Deiner Schwester adoptieren. Er kann ja weiterhin bei Dir wohnen bis zu Deinem Ableben. DANN bist Du wirklich sicher dass er nicht bei seinem Vater landet. Ohne diesen Schritt ist Ed völlig schnuppe was er irgendwann einmal irgendwo gesagt und geschrieben hat. Wenn Du stirbst wird geschaut wie es in der Zukunft aussieht und nicht wie es in der Vergangenheit aussah. Will er ihn dann doch und setzt sich dafür ein , dann wird er ihn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bekommen.

Mitglied inaktiv - 13.08.2011, 15:20



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Hallo franzi 1406, ich denke, die Forumsteilnehmer hier versuchen Dir nur mitzuteilen, das vieles einfach nicht zu 100% abgesichert werden kann. Ich verstehe Deine Sorgen darüber, das Dir etwas zustoßen kann und Dein Kind nicht mehr so versorgt wird, wie es bis zu dem Zeitpunkt Deines Ablebens der Fall war. Meine Geschichte hat in dem Punkt meines Unfalls eine gewisse Ähnlichkeit mit Dir. Und auch ich habe mir eine ganze Weile meinen Kopf gemacht. Ich schreibe hier ein paar Stationen aus meinem Leben auf, vielleicht erkennst Du daran, das nicht alles planbar ist... 1. Kindesalter (5 u. 6J.) Nach der Scheidung wurde mein Ex-Mann vom Gericht dazu verurteilt, seine Kinder alle 14 Tage zu sich zu nehmen und das obwohl er nicht wollte und das JA vergeblich versucht hat zu schlichten/zu überzeugen. 2. Schwerer Autounfall von mir (Kindesalter 7 u. 8J) Durch eine Verfügung haben meine Eltern das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht an meiner Statt ausüben dürfen solange ich körperlich/geistig nicht dazu in der Lage war. (Diese Verfügung kann selbst jetzt immer noch bei Bedarf eingesetzt werden) Diese Verfügung wurde per Notar, Anwalt und meine Eltern im Krankenhaus auf der Intensivstation aufgesetzt und von mir "abgenickt". Beatmungsgeräte und Gips haben mehr nicht möglich gemacht... 3. Kindesalter 9 u. 10J Da ich nach meinem Unfall immer noch nicht wiederhergestellt war und meine Eltern nicht mehr in der Lage waren für zwei Quirlige Kinds Elternersatz zu sein ( damals selber schon 74 u 71J) musste eine andere Lösung gefunden werden. Für mich hieß das Pflegefamilie oder Ex. Ex wollte nicht. Also Pflegefamilie. DAS wollte seine Freundin aber erst Recht nicht. Also begann eine JA begleitete Zeit und die Kids haben bei Vater gelebt. Geregelt war, nur solange bis ich gesundheitlich wieder in der Lage wäre die Kids selber zu versorgen. Mind. aber 1 Jahr damit die Kurzen nicht dauernd hin und hergerissen werden... 4. Kindesalter 11 u.12 J. Meine Kids möchten und können wieder zurück. Nur Ex will nicht, unschöne Ereignisse im Haushalt vom Ex. JA versucht zu helfen. Ergebnis. Jüngste darf vom Ex aus zurück, Ältester möchte noch bleiben damit Papa nicht traurig ist. 5 Kindesalter 13J. Auch mein Ältester darf jetzt gehen. Wurde bald 14 und dann bekam Papa auch keine Unterstützung als AE mehr. (also musste die Kinderbetreuung aus eigener Tasche bezahlt werden) Fazit: Egal welche Abmachungen wir hatten, egal was geplant war. Letztendlich entscheiden immer andere im Blick auf das Kind für dessen Wohl, solange die Kids noch kein Alter/Entwicklung erreicht haben in denen Sie selber entscheiden können. LG

von nane973 am 13.08.2011, 17:31



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"""Durch eine Verfügung haben meine Eltern das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht an meiner Statt ausüben dürfen solange ich körperlich/geistig nicht dazu in der Lage war. (Diese Verfügung kann selbst jetzt immer noch bei Bedarf eingesetzt werden)""" Fenau das möchte ich ja auch nur!!! Das wenn ich nicht mehr in der Lage bin oder sterbe, meine Schwester die Sorge übernimmt laut Familiengereicht kann er sich auf den Kopf stellen nach meinem Tod, die alleinige Sorge bekomnt er nicht mehr da er damit einverstanden war das meine schwester die halbe elterliche sorge nach meinem Tod bekommt. sei denn er kann Kindeswohlgefährfung nachweisen. Denn das wurde unter beiden Eltern notariell festgelegt! Nur wie das mit der Fürsorge ist wusste ich eben nicht!

von franzi1406 am 13.08.2011, 17:49



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Wenn es so wäre, müsste immer noch der leiblich. Vater damit einverstanden sein. Auch wenn sie selbst alle Rechte abgeben würde, hätte der Vater ein Recht sich zu äußern. Und nun rate mal, was ein Vater, der sich ja eigentlich rührend um das Kind kümmert, machen würde? Er wäre dagegen. Da kann man sich nicht vorher absichern...so eine komische Lösung habe ich ja noch nie gehört. Es gibt immer noch Richter die sowas besser entscheiden können und das Kind, (kommt auf das Alter an) wird ja auch noch angehört. Ich denke, wenn jahrelang kein Kontakt bestand, ist das mit der Sister abgesichert, doch kümmert sich ein Vater um das Kind, wirds schon ein wenig schwieriger. Sei froh, dass es bei dir anders ist. LG

Mitglied inaktiv - 14.08.2011, 15:40