Der AG ist u.U: zwar verpflichetet Dir eine Teilzeitstelle "einzurichten", dies muß er aber nicht unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten machen. Ergo allein um Dir eines auszuwischen, könnte er es "gegen" die Betreuungszeiten legen und würde trotzdem Recht bekommen. LG Peeka Re: Teilzeit in Elternzeit Ich habe die TZ (ab Sommer 2010) im Rahmen der Elternzeit gleich mit meiner Beanspruchung der Elternzeit (3 Jahre) beantragt und auch geschrieben, wie ich mir die Einteilung vorstelle. Von wegen, dann können die ja besser planen. Habe gleich eine Ablehnung bekommen, mein AG "verlangt", daß ich wie zuvor in Vollzeit arbeite. Bin wegen weiterer Differenzen, die jetzt ausgestanden sind, zum Anwalt gegangen, aber er bleibt bei der ablehnenden Haltung bezüglich der Teilzeit in EZ und hat darauf verwiesen, daß ich das dann gerichtlich verlangen muß. Nun ja, kann er gerne haben - wenn er sich nicht noch eines Besseren besinnt, werde ich nächstes Jahr vor das Arbeitsgericht gehen. LG Danie mit Chiara *13.07.03 + Marco *11.04.09