Hallo Frau BAder, im Zuge der Verweigerung meines Arbeitszeugnisses bin ich zu meinem Anwalt gegangen, und bereitete Alles darauf vor, dass ich meinen AG evtl. verklage. Ich wurde gemobbt und gab meinem Anwalt dieses Mobbingtagebuch für den Fall der Klage schon mal zur Einsicht. Kurz darauf bot mir mein AG einen Aufhebungsvertrag an, was ich mit meinem Anwalt in einen dieser Gespräche kurz ansprach, ich aber selber mit dem gegnerischen Anwalt klärte. Letztes Jahr bekam ich die Rechnung zwecks Zeugnis von meinem Anwalt , erst falsch und dann korrigiert- Jetzt sagte er mir in einem Schreiben, dass meine Rechtschutz den Fall mit dem Aufhebungsvertrag nciht bezalhen will, was mir klar ist, da sie erst ab Klage zahlen. Er will jetzt von mir wohl Geld....geht das so einfach? ICh soll mich bei ihm schriftlich äußern. Ich habe ihm dann geschrieben, dass ich es eine Frechheit finde, mein Tagebuch an meine Vers. ohne meines Wissens zu senden, er keinen Auftrag von mir hatte und ich es nicht einsehe, dafür zu bezahlen, da die Zeiten schon bezahlt worden sind. Ist das rechtesn, wenn ich z.B. 3 Std. mit 3 Themen mit ihm besprochen habe, darf er dann 3x3 Std. für 3 Themen in Rechnung stellen? Lg minett
Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 08:07