Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann wollte für die Zeit der Mutterschutzfrist Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragen, da er nur 30 Stunden arbeitet und ihm somit das Erziehungsgeld für die Zeit zustehen würde (ist auch in der neuen "Eltern"-Zeitschrift als Tipp angegeben). Da er aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr hat (davon 1/2 Jahr Probezeit!), wurde ihm gesagt, dass er in der Probezeit, welche noch bis Ende Dezember läuft, keine Elternzeit beantragen könnte. Ist dies rechtens? Für ihn würde sich ja nicht viel ändern, außer dass er in den 3 Monaten, die er beantragen möchte, Kündigungsschutz hat, oder? Das die Möglichkeit besteht, dass er während der Mutterschutzfrist Erziehungsgeld beantragt, ist rechtens, ich habe mich beim Versorgungsamt erkundigt. Muss er da auch gleichzeitig Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragen oder geht es auch, dass er nur Erziehungsgeld beantragt? Für Ihre Auskunft danke ich Ihnen im Voraus recht herzlich. Gwendolin
Mitglied inaktiv - 10.10.2001, 09:58