Hallo Frau Bader,
Ich darf Ihnen die folgenden Fragen stellen:
Ich bin Oesterreicherin, habe von 2011-2013 in Deutschland gewohnt und gearbeitet und wurde Ende 2013 von meinem Arbeitnehmer nach Italien entsandt.
Nichtsdestotrotz zahle ich weiterhin in Deutschland alle Sozialabgaben weiter und habe dies auch über das A1 Bescheinigungsformular der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland“ bestätigt bekommen.
Nun ergibt sich mir die folgende Thematik im Rahmen unserer Familienplanung:
Mein Partner lebt weiterhin in Oesterreich, wo auch unsere Kinder aufwachsen sollen. Während meiner Elternzeit werde ich in Österreich sein und bestenfalls erst nach dessen Beendigung wieder einen Wohnsitz in Muenchen suchen bis dann die weiteren Kinder folgend sollen. Insofern sind immer wieder Perioden in Österreich meinerseits und Deutschland – zwecks Arbeit- geplant. Die Kinder sollen lt. aktueller Planung in Oesterreich aufwachsen und insofern mein Lebensmittelpunkt auch dort sein.
Da wir die Familienplanung nun beginnen wollen, ergeben sich mir eine Vielzahl administrativer Fragen und der Buerokratie-jungel scheint absolut nicht eindeutig und transparent zu sein zwischen den EU Ländern (zum Glück muss ich mich nur mit D und A auseinandersetzen und nicht auch noch mit der italienischen Bürokratie).
1) Mutterpass: ist dieser Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld/Kindergeld? Kann ich diese Untersuchung auch im Ausland durchführen und dann in D vorlegen – wenn ja wie funktioniert das? Beinhält der Mutterpass auch Untersuchungen post-Geburt? Kann ich diese aus dem Ausland aus durchführen?
2) Kindergeld: haben meine Kinder einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ich in D keinen Wohnsitz habe? Ich fand auf Kindergeld.de dass auch unbegrenzte Steuerpflicht das Kindergeld erlaubt, jedoch bin ich bei einem Jahr Elternzeit, die ich in Österreich verbringen werde theoretisch in Oe steuerpflichtig, auch wenn mein Arbeitsverhältnis aufrecht bleibt in D.
Wie funktioniert dieser Anspruch, wenn ich dann zwischen den geplanten 3 Kindern immer wieder in D arbeite?
3) Elterngeld: für das Elterngeld, reicht es mein D Konto weiter bestehen zu lassen, um dies überwiesen zu bekommen oder muss ich auch einen angemeldeten Wohnsitz in D während meiner Elternzeit haben?
4) Gibt es noch weitere Punkte, die ich als werdende Mutter für „grenzüberschreitende Fälle“ beachten muss?
Vielen herzlichen Dank fuer Ihre Unterstuetzung und Hilfe!
von
Frutilla2502
am 16.11.2017, 15:03
Antwort auf:
D/A: Schwangerschaft - Buerokratie Elterngeld/Mutterpass/Kindergeld
Hallo,
1. Nein, Voraussetzung für Kindergeld und Elterngeld ist das nicht
2. Ein Anspruch auf Kindergeld haben Sie, wenn sie in Deutschland leben oder zumindest unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Das ist der Fall, wenn Sie in Deutschland leben oder eben in Deutschland Einkommen haben
3. Einen Anspruch auf Elterngeld haben Sie nicht, wenn Sie nicht deutsch sind und auch nicht mit dem Kind in Deutschland leben
4. Was ist mit der KK?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2017
Antwort auf:
D/A: Schwangerschaft - Buerokratie Elterngeld/Mutterpass/Kindergeld
Hallo,
ich mische mich rasch mit ein.
Bin Deutsche mit Arbeitsstelle und jetzt Elternzeit in D, auch dort steuerpflichtig, wohne mit Mann (Österreicher) und Kindern in Österreich.
Ich bin durch Arbeit in DE und Wohnort in Ö durch ein Zwischenstaatenabkommen krankenversichert, d.h. ich habe eine deutsche Krankenkassenkarte + eine österreichische.
Für das Geld während des Mutterschutzes von Arbeitgeber und deutscher Krankenkasse musste ich in D nichts nachweisen (außer der Geburtsurkunde und das Attest zur SSW). Dieses Geld bekomme ich auch über Deutschland.
Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (= Elterngeld in DE) ist entscheidend, dass der Bezieher + die Kinder den gleichen Hauptwohnsitz und auch den gleichen Lebensmittelpunkt haben, das wäre dann Ö.
Dafür benötigte ich diverse Untersuchungen in der SSW und später auch die Kinder-Us, diese müssen bei der ausbezahlenden Kasse fristgerecht eingereicht werden. Dieses Sytsem gab es im Deutschen bislang so nicht. Ich habe jedoch die Untersuchungen zT in Deutschland machen lassen und dann den deutschen Mutterpass etc einfach kopiert und eingereicht, das war kein Problem.
Ansprüche in DE hatte ich nicht.
Kindergeld entspricht ja der öster. Familienbeihilfe - ich bekomme trotz Steuerpflicht in D dort nichts - sondern über das öster. Finanzamt.
Vielleicht konnte ich dir ein wenig weiterhelfen in dem Chaos ;)
von
Anerev86
am 17.11.2017, 10:32
Antwort auf:
D/A: Schwangerschaft - Buerokratie Elterngeld/Mutterpass/Kindergeld
Hallo Frau Bader,
Vielen herzlichen Dank fuer Ihre Antwort und Ausfuehrungen.
Mir ist nicht klar, wieso ich aus Ihrer Sicht keinen Anspruch auf Elterngeld haben soll – ich zahle seit mehr als 6 Jahren in das deutsche Sozialversicherungssystem ein und es waere eine absurde europarechtliche Situation, wenn ich als Oesterreicherin, die in Deutschland arbeitet nur deshalb kein Elterngeld bekommen wuerde, weil ich diese Elternzeit in Oesterreich verbringe (und wohlgemerkt meinen Arbeitsplatz in D nicht aufkuendige).
Bezueglich der Krankenkasse - ich bin gesetzlich krankenversichert in D und meine Kinder sollen entweder in D mit mir mitversichert od. bei meinem Partner in Oe mitversichert werden.
Vielen lieben Dank Anerev, dass Du deine Erfahrung mit mir geteilt hast! Das gibt Hoffnung, dass der Buerokratiejungel auch ein Licht am Ende des Tunnel birgt. Ich denke auch, dass in meinem Fall das Elterngeld ueber Deutschland und das Kindergeld (wie von dir zitiert ist dies die oesterreichische Familienbeihilfe) ueber Oesterreich als Lebensmittelpunkt des Kindes. Wie „schnell“ haben die Behoerden dies bei euch festgesetzt bzw. „bearbeitet“? Ich werde wahrscheinlich zwischen den Geburten in D wieder arbeiten gehen und eventuell nehm ich die Kinder dann nach D mit, was natuerlich die Situation dann noch komplexer macht und die Bearbeitungszeit der Behoerden beruecksichtigen muss….
Danke fuer eure Inputs und LG!
von
Frutilla2502
am 20.11.2017, 11:35