Coronabedinge Kündigung in der Probezeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Coronabedinge Kündigung in der Probezeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe da mal eine Frage. Kurze Zusammenfassung: Mein AG weiß, dass ich schwanger bin Ich bin seit dem 1.02.2020 im Arbeitsverhältnis und habe eine 6 monatige Probezeit Seit Mitte März bis Ende April war ich in Kurzarbeit und wurde seither nicht weiter eingeplant Ich habe seit dem 18.05. ein Berufsverbot vom Arzt Soeben bekam ich den Anruf, dass es aufgrund von Corona und meiner Probezeit rechtens sei, mir zu kündigen. Dieser Schritt musste gegangen werden, aufgrund der hohen Einbußen durch Corona. Mein (nun ex) Chef meinte ebenfalls, dass ich mir aber keine Sorgen zu machen brauche, weil ich durch das BV sowieso 100% Gehalt weiterhin von der Krankenkasse bekomme. Ist das denn wirklich rechtens? Brauche ich mir aktuell wirklich keine Sorgen um meine Finanzen machen? Muss oder sollte ich mich jetzt bei bestimmten Institutionen melden?

von ChaosMistress am 20.05.2020, 15:16



Antwort auf: Coronabedinge Kündigung in der Probezeit

Hallo, nein, das ist nicht rechtens. Es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt vor. Wenden Sie sich schnellstens an einen RA vor Ort, wenn die Kündigung schriftlich da ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2020



Antwort auf: Coronabedinge Kündigung in der Probezeit

Hallo, Handelt es sich um eine Betriebsschließung und deshalb die Kündigung? Oder läuft der Betrieb weiter und nur du hast keinen Job mehr. Generell gibt es in der Probezeit Kündigungsschutz. Das gilt auch für dich. Kündigungen sind nur als seltene Ausnahmen zulässig. Das ganze wirkt nicht sauber. Du kostet doch deinen Arbeitgeber im Beschäftigungsverbot nichts. Er bekommt das Geld für dich wieder von der Krankenkasse, aber nur solange du einen Arbeitgeber hast. Hast du keinen AG, bekommst du auch kein Gehalt. Eine Kündigung per Telefon! Schriftlich hast du nichts erhalten? Gehe unbedingt gegen die Kündigung vor! Und das bald. LG luvi

von luvi am 20.05.2020, 16:07



Antwort auf: Coronabedinge Kündigung in der Probezeit

Hallo! Also es musste mehrere Leute gehen, der Betrieb wird nicht geschlossen. Die Kündigung wird die nächsten Tage per Einschreiben bei mir eingehen. Mein Chef wollte mich nur telefonisch schon einmal vorwarnen.

von ChaosMistress am 20.05.2020, 16:12



Antwort auf: Coronabedinge Kündigung in der Probezeit

Nein die Aussage stimmt nicht. Schwanger trotz Probezeit keine Kündigung erlaubt. Ausser komplette Betriebsschließung - die Aufsichtsbehörde muss einer Kündigung zustimmen!!! Du musst dich arbeitslos melden und da du nun nicht vermittelbar bist, gibt es keine Leistungen! Dein BV gilt für alle Tätigkeiten .... Ohne AG hast du keine Krankenversicherung, später kein Mutterschaftsgeld, keine Elternzeit, Elterngeld auch weniger.... Dein AG macht es sich sowas von leicht.

Mitglied inaktiv - 20.05.2020, 16:14



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