Ich bin Studentin und bei einer Leasingfirma auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung angestellt, habe aber ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin. Mein Vertrag ist befristet bis Dezember 2007. Mein Entbindungstermin ist der 2.3.2008. Heute habe ich meine Chefin gefragt, ob sie meinen Vertrag verlängern würde, da ich ja im nächsten Jahr auch wieder bei ihr arbeiten möchte. Sie sagte sie würde nicht verlängern, da ihrem Betrieb daraus finanzielle Nachteile entstünden. Nun befürchte ich, dass ich keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten werde, da ja mein Anspruch auf Mutterschaftsgeld entfällt wenn ich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehe, oder? Auch fehlt mir ja das Geld für die Monate Januar und Februar, das ich ja erhalten hätte wenn ich weiterhin in dem Beschäftigungsverhältnis gestanden hätte. Im Mutterschutzgesetz habe ich gelesen, dass es unzulässig ist, dass ein Arbeitgeber sich nur der werdenden Mutter gegenüber auf den Fristablauf beruft, während er andere gleich liegende Arbeitsverhältnisse verlängert. Ich denke, dass dies der Fall ist in meiner Firma. Was kann ich tun?
Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 13:52