Hallo, meine Tochter wurde am 02.09. 3 Jahre alt. Laut meiner Krankenkasse würde der Erziehungsurlaub dann am 01.09. enden. Da die Praxis (bin Arzthelferin) jedoch vom 24.08.-17.09. wegen Urlaub geschlossen war, war mein 1. regulärer Arbeitstag somit der 18.9. Ich arbeite wieder bei meinem alten Arbeitgeber (zuvor 25 Std./Woche nun 20 Std./Woche). Von Mai bis August habe ich dort stundenweise gearbeitet (hierfür aber keinen Urlaub bezahlt bekommen, nur die gearbeiteten Stunden) Heute bekam ich die Lohnabrechnung für September in der steht: Unterbrechungsbeginn: 03.12.2000 (da fing der Mutterschutz meines 1. Kindes an, das 2. Kind wurde im September 2003 geboren, also noch während des 1. Erziehungsurlaubs) Unterbrechungsende: 17.9.2006 Die Begründung für den geringer bezahlten Arbeitslohn liegt darin, dass ja die Praxis wegen Urlaub geschlossen war und ich erst am 18.9. zu arbeiten anfing. Aber was ist dann mit der Zeit vom 1.9. bis dahin??? Ich kann ja schliesslich nichts dafür, dass die Praxis geschlossen war. Die zuständige Dame, die unsere Lohnberechnungen macht, meinte, dass ich mich dann eben in der ZEit hätte arbeitslos melden müssen. Kommentar von meinem Chef: er kennt sich da nicht aus, soll mit seiner Frau, oder eben mit der Steuerberatung sprechen. Doch alle weisen mich ab, dass mir das nicht zustehen würde. Versicherungstechnisch könnte man es auf dem Lohnzettel ändern, dass da der 01.09. eingetragen wird, das wäre kein Problem. Ich bin aber der Ansicht , dass mir der Urlaub bezahlt werden müsse. Wenn das so ist, gibts da ein Paragraph, wo man dies nachlesen kann? Damit ich das beweisen kann? Für Ihre Antwort schon mal lieben Dank.
Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 15:11