Frage: Chef stellt sich quer

Hallo erstmal ich wende mich mit folgendem Problem an euch. Ich bin schwanger in der 9. Woche. Ich habe es meinem Arbeitgeber im Vertrauen erzählt weil es eine Risikoschwangerschaft ist. Da ich mit meiner Ausbildung fertig bin aber jetzt noch ein Jahr mache um mich fortzubilden musste er es meiner “Ausbilderin vor Ort” sagen. Da wir schwere Lasten tragen auf Arbeit, wurde ich ins Berufsverbot geschickt. So nun bin ich also auf Arbeit um meine restlichen Sachen zu holen. Als ich dann da war kam sie mir ganz patzig und hat vor allen Kollegen (ca 10 Stück) meine schwangerschaft verkündet in einem total arroganten Ton. Da kamen dann so Sachen wie „ du versaust dir deine Zukunft zum Glück ist es nicht mein Problem“ oder „ du hättest die Weiterbildung eh Nicht geschafft“. Zum Schluss hat sie mich dann aus dem Betrieb geschickt. ( sie hat keinerlei Chef Position. Ich bin natürlich weinend raus weil sie mich vor allen total doof angemacht hat und was verkündet hat was niemand wissen sollte. Meine erste Frage ist daher ob ich irgendwas dagegen machen kann, ich will es einfach nicht auf mir sitzen lassen. Ich habe jetzt noch daran zu knabbern. So jetzt ist es leider so das mein Baby gestorben ist und da ich im beschäftigungsverbot war dachte ich ist alles gut. Jetzt hat mein Chef aber statt dem beschäftigungsverbot meinen Urlaub gebucht. Sprich es ist Anfang des Jahres und ich habe keinen Urlaub mehr. Ist das denn wirklich rechtens... es ist wirklich unfair. Vielen Dank schon mal und Entschuldigung für den langen Text.

von LisaMarieBella am 17.01.2019, 02:29



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Hallo, das Sie ihr Baby verloren haben, tut mir sehr leid. Gleichwohl ist Ihr Text nicht wirklich gut nachzuvollziehen. Bitte formulieren Sie im neuen mit folgenden Zusatzinformation: 1. Haben Sie einen Arbeitsvertrag? 2. Sind Sie jetzt noch krankgeschrieben? 3. Wieso soll am 18. Januar der ganze Urlaub aufgebraucht sein? Das macht keinen Sinn! Wenn Sie ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft bekommen weiß doch sowieso jeder dass Sie schwanger sind. Wenn die Art Ihrer Ausbilderin auch nicht nett ist, denke ich nicht, dass Sie dagegen etwas tun können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2019



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Moin, das BV endete mWn an dem Tag, an dem die Fehlgeburt festgestellt wurde. Wenn du am darauffolgenden Tag eine AU hattest oder arbeiten gegangen bist handelt dein Chef nicht korrekt. floe

von la-floe am 17.01.2019, 05:53



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Ich verstehe deine Angaben nicht ganz: Einerseits schreibst du, dass du in der 9. SSW bist, dann dass du eine Fehlgeburt hattest. Das Jahr ist gerade einmal gut 2 Wochen alt und du schreibst, dass jetzt dein ganzer Urlaub weg ist. Wann hattest du denn die Fehlgeburt? Falls die nun schon einige Wochen her ist und du anschließend nicht wieder zur Arbeit erschienen bist, sei froh, wenn dein Chef dir Urlaub gegeben hat und dir nicht wg. unentschuldigten Fehlens gekündigt hat. Falls er Zeiten in denen du noch schwanger gewesen bist mit Urlaub belegt hat, gilt natürlich das BV.

von KielSprotte am 17.01.2019, 07:55



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Es tut mir sehr leid, dass du dein Baby verloren hast. Die Vorgehensweise der Kollegin/Vorgesetzten? geht natürlich gar nicht und sollte normalerweise zu einem Gespräch führen, in der der Chef ihr sagt, dass so etwas nicht geduldet wird. Zum einen war es nicht korrekt, vertrauliche Angaben ohne Rückfrage bei dir einfach anderen mitzuteilen, zum anderen fallen solche Aussagen wie von dir beschrieben (insbs. vor anderen) schon fast unter Mobbing. Ob du dagegen etwas unternimmst, bleibt dir überlassen. Bezgl. des Urlaubs: sofern du nur so lange nicht zur Arbeit erschienen bist, wie das BV oder auch eine nachfolgende AU bestand, darf selbstverständlich der AG nicht eigenmächtig das BV in Urlaub umwandeln. Anders sieht es aus, wenn du nach Ende des BV´s noch zu Hause geblieben bist. Hast du dafür keinen Urlaub genommen, ist es tatsächlich so, dass du froh sein kannst, dass dein Chef es als Urlaub bucht und nicht einfach kündigt. Hast du mit ihm über die FG gesprochen und angekündigt/gefragt, ob du noch zu Hause bleiben kannst oder dein Chef hat von sich aus gefragt, ob du noch ein paar Tage brauchst, dann sind diese Tage korrekt als Urlaub zu verbuchen.

von cube am 17.01.2019, 08:55



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Erst mal tut es mir leid, dass du eine Fehlgeburt erlitten hast. Zu deinem Text: was trifft nun wirklich zu? Bist du schwanger oder nicht, nicht mehr oder schon wieder? Wenn ich mal annehme, du warst in der 9. SSW schwanger als du es dem Chef gesagt hast und danach war die Fehlgeburt: 1. Deine Ausbilderin hat die Schweigepflicht verletzt und dich vor den anderen bloßgestellt. Da hätte ich ihr direkt ins Gesicht gesagt, dass das eine Grenzüberschreitung ist und für sie Konsequenzen haben wird. Und dass sie nicht deine Karriereberaterin ist. 2. Wenn du das wirklich weiterverfolgen willst, kannst du sie bei der Aufsichtsbehörde anzeigen wegen Verletzung der Schweigepflicht § 27, Abs 1 MuSchG. Dann kann sie ein Bußgeld bekommen. Richtig wäre aber auch, dass du ihr die Grenzen aufzeigst und sagst, dass sie das nichts angeht was sie da alles losgelassen hat. 3. Nach der Fehlgeburt endete die Schwangerschaft und das BV natürlich auch. Hier verstehe ich dich gar nicht. Wie kommst du drauf, dass dein BV weiterläuft ohne dass die Schwangerschaft weiter besteht? Da hättest du aber selber drauf kommen können. Wenn du keine Krankschreibung hattest, musstest du wieder zur Arbeit erscheinen, oder eben Urlaub nehmen. Da finde ich, hat der Chef korrekt gehandelt.

Mitglied inaktiv - 17.01.2019, 09:08



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Im Schwanger-wer-noch kann man es verständlicher nachlesen. Sie ist Gestern beim Frauenarzt gewesen. Es ist also alles noch ganz frisch. Einen Mutterpass hatte sie noch nicht. Alles ein bisschen verworren, aber ich denke, es tut jetzt gut, sachlich zu bleiben. Ich würde, falls noch nicht vorliegend, die Schwangerschaft vom Gyn bestätigen lassen...sie ist tatsächlich noch schwanger, auch wenn die Schwangerschaft nicht mehr intakt ist. Dann würde ich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen, ob der AG die Schwangerschaft und das Beschäftigungsverbot gemeldet hat. Ich vermute, das hat er vielleicht noch gar nicht getan und jetzt hat er eine Fehlzeit zu verbuchen, das ist aber sein Problem. Ich denke, das lässt sich im Gespräch mit dem Chef sicher regeln, rechtens ist die "Umbuchung" auf Urlaub natürlich nicht.

von Mutti69 am 17.01.2019, 10:03



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versteh ich dennoch nicht so richtig. Wie kann es ein BV geben, wenn die Schwangerschaft noch gar nicht offiziell bestätigt war? Also ich zumindest musste zur Gefährdungsbeurteilung auch nachweisen, dass ich wirklich schwanger bin (reicht ja auch eine Bestätigung des FA). Könnte ja sonst jeder behaupten, der meint, schwanger zu sein. Sorry, ist nicht böse gemeint - aber mich verwirrt das jetzt eher noch mehr bzgl. der Rechtslage. Gab es dann wirklich ein offizielles BV vom AG oder nur die Aussage "dann bleiben sie erst mal zu Hause, legen aber bitte noch die Bestätigung vor"?

von cube am 17.01.2019, 10:23



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Ja, unklar bleibt es, das kann aber nur die AP aufklären. Ich würde auch vermuten, dass es ein "Wir klären das, bleib Zuhause" war und es deswegen jetzt im Nachgang Probleme gibt.

von Mutti69 am 17.01.2019, 10:47



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Mutterpass ist nicht nötig zur Bestätigung der Schwangerschaft. Den darf der AG auch gar nicht einsehen. Es langt auf Verlangen des AG die entsprechende Bescheinigung vom Arzt. Zudem wenn FG wird sie jetzt sicherlich eine AU haben.

von Felica am 17.01.2019, 10:54



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Hallo, ich denke ich habe mich eventuell falsch ausgedrückt. Ich war beim Frauenarzt und sie stellte eine Schwangerschaft fest. Das hatte ich dann direkt meinem Arbeitgeber gesagt und ihm eine bescheinigung geschickt. Er hat mich dann direkt ins Berufsverbot geschickt. Da es bei der Deutschen Post so üblich ist. So jetzt war ich beim Frauenarzt, habe meinen Mutterpass bekommen und sie wollte nochmal nach dem Baby gucken. (Das war gestern) sie stellte aber keinerlei Herzaktivitäten mehr fest. Das habe ich meinem Chef so mitgeteilt. Und habe ihm auch gesagt das ich nächste Woche die op habe und übernächste Woche wieder arbeiten komme wenn alles gut geht. Darauf hat er gesagt das er anstatt meines Berufsverbot jetzt einfach meinen Urlaub gebucht hat den ich für das ganze Jahr hatte.

von LisaMarieBella am 17.01.2019, 13:35



Antwort auf: Chef stellt sich quer

nein, das darf er nicht. wenn du noch keinen urlaub genommen hast, hast du alles noch. er muss bv buchen und bekommt die tage, die du im bv bist, das geld von der umlagekasse u2 glaub zurück. heißt du bekommst weiter dein gehalt und er erhält es zurück. das bv endet mit dem tag der feststellung der FG. danach AU, solange du diese brauchst. dann arbeitest du wieder normal weiter. ich wünsche dir alles gute.

von mellomania am 17.01.2019, 13:48



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Er kann ja nicht hingehen und einfach so tun, als wenn du gar nicht schwanger gewesen wärst. Und auch nicht einfach Urlaub erteilen, den du gar nicht angefordert hast. Wär ja noch schöner, wenn Chefs sowas dürften. Wie es mellomania schon schrieb ...

von cube am 17.01.2019, 13:59



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Ich hatte meinen Chef extra gefragt, ob es denn andere Möglichkeiten geben würde als mir meinen Urlaub zu buchen. Und er meinte es gibt keine andere Möglichkeit, außer ich lege einen Krankenschein vor der für die komplette Schwangerschaft zählt.

von LisaMarieBella am 17.01.2019, 14:12



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Er hat doch ein BV vorliegen, das noch bis x gilt oder eben eine anschließende AU. Frag ihn doch mal, ob du auch hättest Urlaub hergeben müssen, wenn du die ganze Schwangerschaft gehabt hättest. Urlaub für 9 Monate oder was? Nein, ein BV wird nicht nachträglich durch Urlaub ersetzt. Ein BV soll die Schwangere ja nun gerade nicht schlechter stellen als die Schwangere, die arbeiten gehen kann/darf. Ich glaube, dein Chef hat entweder gar eine Ahnung oder aber er hat versäumt, das BV selbst weiterzureichen und weiß jetzt nicht, wie er die Kuh vom Eis bekommen soll. Das wäre dann aber sein Problem. Erkläre ihm nett und freundlich, dass das, was er da macht, gegen Arbeitsrecht und Mutterschutzg. verstößt. Oder wende dich direkt an die Personalabteilung - die sollten doch wohl Bescheid wissen, wie das alles funktioniert.

von cube am 17.01.2019, 14:46



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Jetzt nur mal theoretisch gedacht: Kann es sein, dass du ihm deine Schwangerschaft nur mündlich mitgeteilt hast, ohne eine Schwangerschaftsbescheinigung vom Arzt vorzulegen? Er hat gesagt "BV" im Vertrauen darauf, dass der Beleg kommt und stattdessen hast du jetzt "bin nicht mehr schwanger" mitgeteilt? Und das u.U. schon zum dritten Mal? Bitte verstehe mich nicht falsch, ich möchte dir auf gar keinen Falle etwas unterstellen, ich versuche nur die Handlungsweise deines Chefs zu verstehen!!!

von KielSprotte am 17.01.2019, 15:34



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Ja natürlich habe ich ihm die Schwangerschaft erst mündlich mitgeteilt und im am selben Tag noch die Bescheinigung vom Arzt gefaxt. Ich bin auch erst seit 4 Monaten bei diesem Arbeitgeber. Meine anderen 2 Fehlgeburten waren bei meinem alten Arbeitgeber.

von LisaMarieBella am 17.01.2019, 16:39



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Ach und außerdem habe ich ja gestern trotz keiner Herztöne, meinen Mutterpass bekommen. Denn habe ich ihm auch nochmal rüber gefaxt. Nur damit er nochmal eine Bestätigung hat, dass ich schwanger bin /bzw „war“. Mir ist auch vollkommen klar, dass ich ab jetzt einen Krankenschein brauche.

von LisaMarieBella am 17.01.2019, 16:46



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Dann hat dein Chef keine Ahnung. Wahrscheinlich hat er das neue Gesetz in Bezug auf BV nicht mitbekommen und merkt nun, dass er vielleicht ein bißchen voreilig war und will seinen Fehler nun auf deine Kosten bereinigen. Hast du das BV welches er dir ausgesprochen hat schriftlich?

von KielSprotte am 17.01.2019, 17:15



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Es ist leider so, dass bei einer anderen Kollegen auch schon ein Fehler begangen wurde. Weil er auch rechtlich keine Ahnung hatte. Schriftliche habe ich es nicht. Obwohl ich öfters nachgefragt hatte. Er meinte dann immer am Telefon das er mir den Urlaub dafür buchen würde weil ich das Kind ja eh austrage und dann muss ich meinen Urlaub nicht mit ins neue Jahr nehmen. Und jetzt meinte er der Urlaub ist aufgebraucht durch die Schwangerschaft und er kann da nicht mehr viel machen.

von LisaMarieBella am 17.01.2019, 17:25



Antwort auf: Chef stellt sich quer

so, wie ich es jetzt verstehe bist du in dre Probezeit und hattest eine Fehlgeburt. Dann ist dein Urlaub dein geringstes Problem, der AG kann dich jetzt nämlich mit einer 2-wöchigen Frist kündigen. floe

von la-floe am 17.01.2019, 17:32



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Nein da habe ich Glück gehabt. Ich habe die Probezeit überstanden und den Arbeitsvertrag unterschrieben. Probezeit waren 3 Monate. Und 1 Woche nach der Unterschrift habe ich erst positiv getestet.

von LisaMarieBella am 17.01.2019, 17:37



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Kündigen kann er dich trotzdem, nur braucht er jetzt dafür einen Grund. Der sich meistens auch finden lässt. Thema Urlaub wurde ja alles gesagt, auch bei einem BV wurde da gar nichts verbraucht, der Anspruch bleibt bestehen bis nach der EZ wenn man ihn vorher nicht nehmen kann. Ich würde mich mal ganz doof an die Personalabteilung wenden, ruhig eine Etage höher. Du wirst ja wohl kaum dem direkten Chef der DBP unterstehen sondern wen da zwischen haben. Der scheinbar keine Ahnung hat. Zumal es verwundert das du sagst alle Schwangeren erhalten da ein BV. Klar, du darfst keine Pakete mehr tragen und Auslieferung ist auch nicht möglich oder nur schwer, aber es dürfte andere Jobs dort geben wie zB an der Info/Kasse/Ausgabe. Denke mal das das in der Vergangenheit so gehandhabt wurde und da jetzt Stress droht weil nämlich vom Gesetzgeber so nicht mehr vorgesehen.

von Felica am 17.01.2019, 18:05



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Puh. Es gibt leichtere arbeiten. Ich hatte ihn auch danach gefragt aber er meinte ich soll ins Berufsverbot gehen und gut ist. Ich habe meinen Chef da vertraut

von LisaMarieBella am 17.01.2019, 19:58



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Du kannst dich auch an den Betriebsrat wenden, der hilft dir sicher weiter. Alles Liebe!

von Karlafrodo am 17.01.2019, 22:02



Antwort auf: Chef stellt sich quer

"Schriftliche habe ich es nicht. Obwohl ich öfters nachgefragt hatte. Er meinte dann immer am Telefon das er mir den Urlaub dafür buchen würde weil ich das Kind ja eh austrage und dann muss ich meinen Urlaub nicht mit ins neue Jahr nehmen." DA liegt der Fehler! Und den musst DU sicher nicht ausbaden. Ich würde nochmal das Gespräch suchen und wenn das nicht fruchtet, dann wende dich an den Betriebsrat oder die übergeordnete Personalabteilung. Viel Glück und alles gute für deine OP!

von Mutti69 am 18.01.2019, 09:18



Antwort auf: Chef stellt sich quer

Nun ist es doch aber x mal vor und zurück beantwortet worden, oder? Die Schwangerschaft wurde mitgeteilt, die Bescheinigung am gleichen Tag gefaxt, BV ausgesprochen. Egal, was der Chef sagt oder meint, er handelt falsch. Der Urlaub darf nicht einfach gebucht werden, es gilt das BV. Jetzt muss die Fragestellerin aber einfach mal in die Puschen kommen und sich trauen, ihre Ansprüche auch geltend zu machen. Ob beim Chef, Personalabteilung, Betriebsrat oder Aufsichtsbehörde. Dabei kann ihr aber niemand helfen, egal wie oft wir noch hin und her schreiben und immer wieder das gleiche sagen/bestätigen oder nochmal Fragen stellen, d e bereits beantwortet wurden.

von cube am 18.01.2019, 09:40