Mein Mann wird für ein Jahr begrenzt von seiner deutschen Firma nach Australien entsendet, wobei sein australischer Arbeitgeber sein Gehalt bezahlt. Einen Teil der Sozialversicherung werden wir über das deutsch australische Sozialversicherungsabkommen weiter in Deutschland bezahlen. Unser Kind kommt im Herbst auf die Welt, d.h. mit dem Kind werden wir ca. 10 Monate im Ausland verbringen, wir werden das ganze Jahr über aber einen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten. Ich selbst bleibe im Öffentlichen Dienst bei einer Klinik beschäftigt, mein Vertrag läuft unverändert weiter so lange ich in Elternzeit bin. Haben wir unter diesen Umständen ein Anrecht auf Elterngeld ? Bzw. gibt es Punkte an denen wir noch feilen könnten um unsere Chancen zu erhöhen ?
von Jule1984 am 28.06.2017, 19:12