Frage: Bv... Lohnzahlung

Hallo , hab schon gegoogelt aber nicht so wirklich was gefunden vielleicht findet sich hier jemand der sich aus kennt Ich hab BV bekommen d.h. mein AG ist verpflichtet mein Lohn zu zahlen... Wie wird es berechnet? Ich hab vor den BV 2 Monate Krankengeld erhalten (wegen einer OP) dann direkt ins BV ... Vorher hab ich mein Gehalt bekommen plus Überstunden (ca. 89) im Monat, Spätzulage, Vertretergeld sowie Urlaubs &Weihnachtsgeld... wäre über eure Antworten erfreut... Danke im voraus... lg

von Leo21 am 18.03.2018, 14:05



Antwort auf: Bv... Lohnzahlung

Hallo, in einem Expertenforum zu fragen und zu hoffen, auf jemand zu treffen, der sich auskennt ist ja schon etwas befremdlich. Zu Ihrer Frage: Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2018



Antwort auf: Bv... Lohnzahlung

Du bekommst immer Geld entsprechend des aktuell gültigen Vertrages. (Überstunden, Weihnachtsgeld = irrelevant.) Bg

Mitglied inaktiv - 18.03.2018, 15:47



Antwort auf: Bv... Lohnzahlung

Während meines BV habe ich trotzdem das komplette Weihnachtsgeld erhalten. :-)

von excellence2 am 18.03.2018, 17:38



Antwort auf: Bv... Lohnzahlung

Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen (einschl. Zuschläge und Überstundenzahlungen) der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft, wobei Einmalzahlungen nicht eingerechnet werden. Der Beginn der Schwangerschaft liegt bei ET-40 Wochen. Die drei Monate vor diesem Monat sind maßgeblich, Fehlzeiten werden ausgeklammert.

Mitglied inaktiv - 18.03.2018, 18:01



Antwort auf: Bv... Lohnzahlung

Exe... Ich auch :-) aber das war ja nicht die Frage. Weihnachten ist vorbei... die Fragestellerin wollte auf die Durchschnittsberechnung raus.

Mitglied inaktiv - 18.03.2018, 18:05



Antwort auf: Bv... Lohnzahlung

Uriah? Kämpfst Du Mellomanias Kämpfe? :-D Aktuell gültiger Vertrag schrieb ich, da werden Zulagen wohl im Vertrag stehen :-) Einmalig ausgezahlte Überstunden meines Wissens aber nicht, weißt Du vielleicht besser und Weihnachtsgeld spielt nun einmal keinerlei Rolle. Zieh Dich doch bitte an relevaten Fakten hoch. Danke

Mitglied inaktiv - 18.03.2018, 18:11



Antwort auf: Bv... Lohnzahlung

Nicht vergessen, Zuschläge sind zu versteuern...

Mitglied inaktiv - 18.03.2018, 18:13



Antwort auf: Bv... Lohnzahlung

Und wenn wir schon bei der Durchschnittsberechnung sind, dann sollte erwähnt werden, dass 3 Monate vor der Schwangerschaft herangezogen werden ;-) Stimmts Uriah?

Mitglied inaktiv - 18.03.2018, 18:23



Antwort auf: Bv... Lohnzahlung

@hubbeldubbel @ uhria und co... Jetzt mal zum Verständnis...da hätte ich auch mal ne Frage. Beispiel: Bin TZ in EZ 24 Stunden. Werde im Juni schwanger. Ab August habe ich wieder meine alte Vollzeitstelle. Ab September schickt mich der Arzt ins BV. Grund ist ja irrelevant. Kinderbetreuung vorhanden. Bekomme ich dann weiter Vollzeitgehalt (so lese ich das immer) oder wird das neue BV-Gehalt anhand des Einkommens vor der Schwangerschaft berechnet? Dankeschön! Lg

von blue-pearl88 am 18.03.2018, 22:16



Antwort auf: Bv... Lohnzahlung

Vollzeit ;-)

Mitglied inaktiv - 18.03.2018, 22:37



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