Frage: Bundesversicherungsamt

Hallo. Mein Sohn ist inzwischen 12 Wochen alt und ich konnte den Antrag auf für die 400 DM.- vom Bundesversicherungsamt aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen bisher nicht wegschicken. Habe ich im Nachhinein auch noch das Recht auf das Geld, oder ist es jetzt zu spät? Vielen lieben Dank und viele Grüsse aus Süddeutschland Carolin

Mitglied inaktiv - 08.10.2000, 12:06



Antwort auf: Bundesversicherungsamt

Liebe Carolin, bei verschiedenen Ämtern und verschiedenen Anträgen gibt es verschieden Verjährungsfristen, so ist zum Bsp. bei EG die Grenze 2 Mo. rückwirkend. Gehen Sie nett hin und fragen Sie! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2000



Antwort auf: Bundesversicherungsamt

Hallo, ich weiss zwar nicht was es mit den 400Dm auf sich hat,aber generell gilt auch hier wahrscheinlich das die Anträge rechtzeitig losgeschickt werden müssen... Ich kann Dir aber auch eigener Erfahrung sagen (Habe das für eine Bekannte gemacht) das wenn man sich ganz ganz nett an die Behörden wendet und das alles darlegt und beweist und erläutert wie wichtig das Geld für sich und das Kind ist (soz./wirt. Not usw) man oftmals doch einen positiven Bescheid bekommt.... Also los und viel Glück und alles Gute für Dich und Dein Kind!! ciao Danny

Mitglied inaktiv - 11.10.2000, 13:26