Hallo nochmal! Ich habe noch eine weitere Frage (sorry! ;-)) Ich habe eine Frage zur Familienversicherung während des BFD. Ich erhielt heute ein Merkblatt, in dem steht, dass ICH während des BFD nicht familienversichert sein darf, sondern gesetz. pflichtversichert sein muß. Ich bin gesetz. versichert. Nun aber meine Frage: Dürfen meine Kinder weiterhin ÜBER MICH familienversichert bleiben? Da ich alleinerziehend bin, bin ich hauptversichert und meine Kinder laufen familienversichert über mich. Die Klausel des nicht familienversichert sein zu dürfen gilt doch nur für mich selber, nicht aber für die Kinder, oder? Danke schonmal/nochmal!
von Kazimiera am 04.01.2012, 13:32