Hallo Frau Bader,
Mir ist nicht ganz klar ob das neue Gesetz einen direkten Übergang von meiner aktuellen Teilzeit in Elternzeit in die ab 2019 neue Brückenteilzeit erlaubt. Dazu habe ich auch nichts gefunden. Dass die Umwandlung einer unbefristeten Teilzeit in eine befristete nicht möglich ist, ist mir klar. Aber von einer befristeten in eine neu befristete?
Die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen treffen auf mich zu. Ich bin aktuell in Teilzeit in Elternzeit, möchte das auch weiterhin bleiben, ohne den Anspruch auf die Vollzeitstelle zu verlieren. Vorzugsweise ohne meine Elternzeit vollständig auszuschöpfen.
Danke vorab,
Lucia
von
Teilzeitrabenmutter
am 13.12.2018, 12:45
Antwort auf:
Brückenteilzeit im Anschluss an Elternzeit
Hallo,
dritten Teilzeit bedeutet doch, dass man vorher Vollzeit berufstätig war und dann zeitlich befristet in Teilzeit geht. Eben in Brückenteilzeit. Ich verstehe jetzt nicht ganz, wie das auf Ihre geschilderte Konstellation passen soll.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2018
Antwort auf:
Brückenteilzeit im Anschluss an Elternzeit
Guten Tag Frau Bader,
gab es zu der von Lucia gestellten Frage in der Zwischenzeit eine Antwort? Die Frage sollte doch eindeutig gestellt sein, mich betrifft das nämlich auch. Aktuell befinde ich mich in Teilzeit in Elternzeit und würde gerne direkt im Anschluss das neue Brückenteilzeitgesetz in Anspruch nehmen, um auch später noch den Anspruch auf Vollzeit zu haben. Aktuell kann ich mir eine Rückkehr in Vollzeit nämlich noch nicht vorstellen. Vor der Elternzeit war ich in einer Vollzeitbeschäftigung. Bitte um Rückmeldung.
Danke.
Viktoria
von
Sipi
am 03.01.2019, 10:00