Hallo Frau Bader, Im Oktober 2018 habe ich mein erstes Kind bekommen (davor Vollzeitbeschäftigung). In den Job zurückgekehrt bin ich Oktober 2019 mit einer genehmigten Brückenteilzeit bis Oktober 2022 mit einer 60% Beschäftigung. Im Mai 2020 kommt mein zweites Kind zur Wel. Ich habe vor, hier auch 1 Jahr in Elternzeit zu gehen und Mai 2021 in den Beruf zurückzukehren. Nun meine Frage: ist meine Brückenteilzeit mit der zweiten Schwangerschaft beendet oder läuft diese trotz erneuter Schwangerschaft und Elternzeit- weiter bis Oktober 2022? Müsste ich diese gesondert beantragen oder "bleibt alles wie gehabt"? Besteht für mich nach Ablauf der Brückenteilzeit die Möglichkeit, Elternzeit (und somit erneut eine Reduzierung der Arbeitszeit ) zu beantragen, sodass ich über Oktober 2022 hinaus nicht Vollzeit arbeiten muss? Vielen Dank für die Mühe
von Blümle85 am 11.02.2020, 01:31