Frage: Brückenteilzeit/Elternzeit

Hallo Frau Bader, Im Oktober 2018 habe ich mein erstes Kind bekommen (davor Vollzeitbeschäftigung). In den Job zurückgekehrt bin ich Oktober 2019 mit einer genehmigten Brückenteilzeit bis Oktober 2022 mit einer 60% Beschäftigung. Im Mai 2020 kommt mein zweites Kind zur Wel. Ich habe vor, hier auch 1 Jahr in Elternzeit zu gehen und Mai 2021 in den Beruf zurückzukehren. Nun meine Frage: ist meine Brückenteilzeit mit der zweiten Schwangerschaft beendet oder läuft diese trotz erneuter Schwangerschaft und Elternzeit- weiter bis Oktober 2022? Müsste ich diese gesondert beantragen oder "bleibt alles wie gehabt"? Besteht für mich nach Ablauf der Brückenteilzeit die Möglichkeit, Elternzeit (und somit erneut eine Reduzierung der Arbeitszeit ) zu beantragen, sodass ich über Oktober 2022 hinaus nicht Vollzeit arbeiten muss? Vielen Dank für die Mühe

von Blümle85 am 11.02.2020, 01:31



Antwort auf: Brückenteilzeit/Elternzeit

Hallo, Sie wollen die Brückenteilzeit unterbrechen und ganz in EZ gehen? Dann läuft die Zeit weiter und kann hinterher wieder aufgenommen werden. Reden Sie mit dem AG! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.02.2020



Antwort auf: Brückenteilzeit/Elternzeit

Warum brückenteilzeit und nicht Elternzeit? Nur mal so aus Neugier. Ich vermute nämlich fast damit hast du ein Problem. Die EZ darf man einseitig zum neuen Mutterschutz beenden. Ohne Zustimmung des AG. Damit lebt der eigentliche Vertrag wieder auf und es gibt das Mutterschaftsgeld anhand des VZ-Gehaltes. Ob das bei Brückenteilzeit auch möglich bezweifel ich gerade. Hoffe aber mich da zu irren.

von Felica am 11.02.2020, 16:23



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