Hallo, ich befinde mich aktuell in der einjährigen Elternzeit bis zum 24.3.17 und wir planen ein zweites Kind. Derzeit sind mein Mann und ich in der IVer Steuerklasse. Nun weiß ich, dass man vor Geburt des Kindes, bzw vor Beginn des Mutterschutzes, sechs Monate in der anderen Steuerklasse gewesen sein muss, damit sie für das Elterngeld gilt. Würde ich aktuell normal arbeiten, wäre für mich alles verständlich. Wie verhält es sich aber weil ich ja gerade noch in Elternzeit bin und für das nächste Elterngeld eventuell gar keine 6 Monate gearbeitet hätte? Also angenommen es würde diesen Monat klappen und Geburtstermin wäre der 22.10.17, dann wäre Beginn Mutterschutz der 10.9. und ich müsste nun im Februar in die IIIer Steuerklasse wechseln, allerdings arbeite ich erst ab 25.3. wieder und es werden für die Berechnung des Elterngeldes ja noch Monate von vor der ersten Schwangerschaft herangezogen. Geht das dann trotzdem mit dem Wechsel und mir wird die IIIer akzeptiert für die Berechnung? Hoffe das war verständlich erklärt ;-) Vielen Dank für die Antwort!
von Belleza am 05.01.2017, 19:57