Bringpflicht liegt bei der Mutter?*etwaslang*

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bringpflicht liegt bei der Mutter?*etwaslang*

Hallo Frau Bader, momentan streiten der Vater meiner Tochter (8 Jahre) und ich uns über die Pflicht des Bringens. Ich habe die letzten 3 Jahre meine Tochter jeden 2 freitag zu Ihrem Vater gebracht. Doch er zahlt keinen Unterhalt seit 8 Jahren und ist der meinung nur weil ich mittlerweile verheiratet bin das mein Mann ja die kosten des Bringens auch noch übernehmen kann, dabei er unterhält er meine Tochter komplett mit genauso wie mich, da ich momentan kein eigenes Einkommen habe... Der Vater meiner Tochter ist hartz4 empfänger und angeblich hat das JA zu ihm gesagt das er als Hartz4 empfänger nicht dazu verpflichtet ist sie abzuholen. Stimmt das? Wieso bin ich den dazu verpflichtet? Wenn er sich nicht abholen kann ist es ja eigentlich sein Problem oder nicht? Das schlimme ist das er mich/uns unter druck setzt und uns vor die wahl gestellt hat. Entweder es läuft wie bisher und ich bringe sie wie die letzten Jahre auch und es sind absprachen was die We angeht möglich. Oder ich bringe sie nicht mehr und er holt sie ab dann kann er sie nur einmal im Monat holen, oder ich bringe sie einmal im Monat und dafür wird nichts getauscht er verzichtet auf kein We egal ob Weihnachten,Ostern etc. ist ferien nimmt er sich max. ne woche.Ich stehe total nebenmir da ich nicht weiß was ich machen soll. Ich will nicht immer nur sein spielball sein den er hat mir die letzten wochen echt nicht einfach gemacht und mir auch damit gedroht es vor gericht klären zu lassen und wenn ich meine Tochter nicht mehr haben will würde er und seine Freundin sie zu sich nehmen. Doch das kommt auf keinen Fall in frage...ich weiß nicht mehr weiter... Vielen Dank für Ihre Antwort!! LG JessyJay

Mitglied inaktiv - 05.07.2011, 09:00



Antwort auf: Bringpflicht liegt bei der Mutter?*etwaslang*

Hallo, der Umgangsberechtigte muss sich um das Bringen u Holen kümmern Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2011



Antwort auf: Bringpflicht liegt bei der Mutter?*etwaslang*

Na, dann lass ihn mal vor Gericht ziehen. Der Elternteil der Umgang hat, hat das Kind zu holen UND zu bringen. Du hast nur dafür zu sorgen, dass sie dann Zuhause ist und abmarschbereit. Wärest DU nun 400km vom Vater weggezogen, dann KÖNNTE ein Gericht auf Klage / Antrag entscheiden, dass Fahrtkosten anteilig mit dem Unterhalt verrechnet werden. Lass Dich nicht verar..... , auch wenn es dann mit dem Umgang sicherlich schwerer werden wird. Vielleicht machst Du mal einen Termin beim Jugendamt ( mit ihm zusammen ? ) , diese können ihm auch nochmal die rechtliche Lage schildern.

Mitglied inaktiv - 05.07.2011, 10:19



Antwort auf: Bringpflicht liegt bei der Mutter?*etwaslang*

@nimo ja das JA ehrlich die können wir mir gestohlen bleiben. Erst so reden dann so ne ne. Ich habe überlegt ein Beratungsgespräch in anspruch zu nehmen doch das ist echt Teuer...und ich weiß nicht wie das mit dem Beratungsgesprächsgutschein ist ob das Gehalt von meinem Mann mit angerechnet wird den ich selber habe kein Einkommen ausser Kindergeld. LG Jessy

Mitglied inaktiv - 05.07.2011, 19:10



Antwort auf: Bringpflicht liegt bei der Mutter?*etwaslang*

@Frau Bader was meinen Sie den? Bin ich im Recht oder ER? Vielen Dank JessyJay

Mitglied inaktiv - 05.07.2011, 19:11