Hallo Frau Bader, momentan streiten der Vater meiner Tochter (8 Jahre) und ich uns über die Pflicht des Bringens. Ich habe die letzten 3 Jahre meine Tochter jeden 2 freitag zu Ihrem Vater gebracht. Doch er zahlt keinen Unterhalt seit 8 Jahren und ist der meinung nur weil ich mittlerweile verheiratet bin das mein Mann ja die kosten des Bringens auch noch übernehmen kann, dabei er unterhält er meine Tochter komplett mit genauso wie mich, da ich momentan kein eigenes Einkommen habe... Der Vater meiner Tochter ist hartz4 empfänger und angeblich hat das JA zu ihm gesagt das er als Hartz4 empfänger nicht dazu verpflichtet ist sie abzuholen. Stimmt das? Wieso bin ich den dazu verpflichtet? Wenn er sich nicht abholen kann ist es ja eigentlich sein Problem oder nicht? Das schlimme ist das er mich/uns unter druck setzt und uns vor die wahl gestellt hat. Entweder es läuft wie bisher und ich bringe sie wie die letzten Jahre auch und es sind absprachen was die We angeht möglich. Oder ich bringe sie nicht mehr und er holt sie ab dann kann er sie nur einmal im Monat holen, oder ich bringe sie einmal im Monat und dafür wird nichts getauscht er verzichtet auf kein We egal ob Weihnachten,Ostern etc. ist ferien nimmt er sich max. ne woche.Ich stehe total nebenmir da ich nicht weiß was ich machen soll. Ich will nicht immer nur sein spielball sein den er hat mir die letzten wochen echt nicht einfach gemacht und mir auch damit gedroht es vor gericht klären zu lassen und wenn ich meine Tochter nicht mehr haben will würde er und seine Freundin sie zu sich nehmen. Doch das kommt auf keinen Fall in frage...ich weiß nicht mehr weiter... Vielen Dank für Ihre Antwort!! LG JessyJay
Mitglied inaktiv - 05.07.2011, 09:00