Frage: Bricht Tarifvertrag das EEZG?

Sehr geehrte Frau Bader, hier wurde ja schon ganz oft die Frage wegen der Kürzung des Jahresurlaubs während der Elternzeit gestellt. Danach kann der nur für volle Kalendermonate der Abwesenheit gekürzt werden. Mein Mann hat EZ vom 21.11.-20.12.. Dann dürfte der Urlaub ja ansich NICHT um 1/12 gekürzt werden. Jetzt beruft sich der Arbeitgeber aber darauf, dass im Tarifvertrag stünde, dass Urlaub nur gewährt wird, wenn man 15 Tage im Monat anwesend sei und weil das ja im Dezember nicht der Fall sei, werde der Jahresurlaub um 1/12 gekürzt. Bricht denn der Tarifvertrag tatsächlich das EEZG?? Herzlichen Dank! iu

Mitglied inaktiv - 14.09.2009, 16:54



Antwort auf: Bricht Tarifvertrag das EEZG?

Hallo, zum Nachteil des AN halte ich das für unzulässig. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2009



Antwort auf: Bricht Tarifvertrag das EEZG?

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Mitglied inaktiv - 14.09.2009, 17:34



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