Es heißt ja immer, man müsse seinen Arbeitgeber informieren, wenn man während der Elternzeit eine Tätigkeit aufnimmt. Aber angenommen, man hatte aber vor der Elternzeit nur eine 80%-Stelle als Festangestellte und hat die restlichen 20 % gelegentlich für freie, selbstständige Arbeit genutzt (mit Wissen des Hauptarbeitgebers). Muss man den Hauptarbeitgeber dann in der Elternzeit wirklich erneut explizit fragen, ob man sporadisch dieselbe selbstständige Arbeit machen darf (natürlich nicht bei der Konkurrenz und natürlich unter 30 h die Woche)? Eigentlich ruht doch als Teilzeitkraft während der Elternzeit auch nur mein Vertrag für 80% meiner Zeit...
von edipluskomm1980 am 27.05.2015, 17:01