Brauche ich Lohnabrechnungen, wenn ich nicht gearbeitet habe?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Brauche ich Lohnabrechnungen, wenn ich nicht gearbeitet habe?

Hallo Frau Bader, meine Frage ist, ob ich für eine Steuererklärung bzw. für die Elterngeldberechnung zwingend Lohnabrechnungen vom AG benötige? Bei mir würde da für 2019 und 2020 Null Einkommen draufstehen, da ich in Elternzeit war und nicht gearbeitet habe? Bräuchte ich die Lohnabrechnungen trotzdem? Ich bin im zweiten Elternzeitjahr. Elterngeld habe ich bis Oktober 2019 bezogen. Da ich wieder schwanger bin (ET November 20) würde ich dann Elterngeld (wahrscheinlich ja nur Mindestsatz) beantragen. Bekommt man bei Mindestsatz eigentlich auch den Geschwisterbonus? Wie hoch wäre der dann? Vielen Dank und viele Grüße.

von LeaBee am 04.06.2020, 10:02



Antwort auf: Brauche ich Lohnabrechnungen, wenn ich nicht gearbeitet habe?

Hallo, Lohnabrechnungen bekommt man nur, wenn etwas abzurechnen ist. Den Geschwisterbonus von 75 € beim Mindessatz bekommt man. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2020



Antwort auf: Brauche ich Lohnabrechnungen, wenn ich nicht gearbeitet habe?

der geschwisterbonuns sind 75 euro, bis kind 1 drei jahre alt ist.

von mellomania am 04.06.2020, 10:18



Antwort auf: Brauche ich Lohnabrechnungen, wenn ich nicht gearbeitet habe?

Wenn du keine Abrechnungen hast, weil du nicht gearbeitet hast, musst du natürlich auch keine einreichen. ;) ABER falls du in der neuen Mutterschutzfrist wieder einen Zuschuss von deinem alten Arbeitgeber bekommen hast, musst du eine Lohnabrechnung einreichen, die du innerhalb der neuen Schutzfrist bekommen hast, weil da eben der Zuschuss ausgewiesen ist.

von Dojii am 04.06.2020, 10:56



Antwort auf: Brauche ich Lohnabrechnungen, wenn ich nicht gearbeitet habe?

Wenn ET im November wird dein Mutterschutz ja wahrscheinlich im Oktober, evtl im September beginnen. Sofern du aktiv selbst die EZ zum neuen Mutterschutz beendest. Damit bekommst du dann auch das Mutterschaftsgeld von KK und AG. Diese Abrechnungen brauchst also auf jeden Fall. Dann legst du noch eine Kopie der ET-meldung von damals dazu und den EG- Bescheid vom ersten Kind. Damit sollte der Kasse das nachvollziehbar sein.

von Felica am 04.06.2020, 11:11