Frage: Bräuchte Hilfe

Sehr geehrte Frau Bader, muß mich schon jetzt für die Länge entschuldigen, aber mein Fall ist sehr komplex. Ich bin mit meinem Partner seit über 4 Jahren zusammen und wir haben zusammen einen Sohn. Wohnen tun wir nicht zusammen, wir haben sein Büro als Wohnung/Büro umfunktioniert und er ist dadurch tagsüber auch da. Da ich mit meinem Partner sehr unglücklich bin, würde ich mich gerne von ihm trennen. Folgende Situation stellt sich nun aber: Mein Partner ist extrem vermögend, hat aber alles in der Schweiz und ist auch die letzten 4 Jahre nicht ans Geld rangekommen. Dadurch lebten wir in den letzten Jahren doch sehr in Armut und ich habe dadurch die eidesstaatliche Versicherung ablegen müssen. Bedingt durch Schwangerschaft und meinem Baby konnte ich nicht arbeiten gehen. Vermögenswerte wie ein Einfamilienhaus (Elternhaus) und ein Büro hat er auf seinen Schwager überschrieben. Hinzu kommt, daß ich vor ca. 2 Monaten noch erfahren habe, daß er noch verheiratet ist, die Scheidung aber im November ausgesprochen wird, da sie lediglich noch eine Formalität ist. Ist es nun so, daß ich wenn ich die Trennung vollziehe mit meinem Sohn zum Sozialfall würde? Mein Sohn kommt zwar nächstes Jahr in den Kindergarten, doch würde wenn ich dann arbeiten gehen kann garantiert Lohnpfändungen gemacht, so daß uns wohl ein Minimum zum Leben bleiben würde. Ist es so, da mein Partner sein Vermögen sozusagen verschleiert hat, daß ich von ihm gar nichts zu erwarten habe? Hinzu kommt, daß er bei der Entbindung im Krankenhaus und auf dem Standesamt nicht wollte, daß ich ihn als Vater angebe. Blöd wie ich damals war, habe ich aus lauter Stolz das dann auch nicht getan. Wie sieht mit ihren Kenntnissen meine Situation aus, wenn ich mich trenne? vielen Dank für einen Rat

Mitglied inaktiv - 01.11.2002, 12:14



Antwort auf: Bräuchte Hilfe

Hallo! Die Situation ist schwierig, aber nicht unlösbar. Es kommt nur darauf an, ob Du Dich für Deinen Sohn und Dich einsetzen willst oder für jemanden, der Dich offenbar zum Narren hält. Solange Du keine Bürgschaften für ihn unterzeichnet hast, bist Du für ihn auch nicht zahlungspflichtig. Lohnpfändung kann nur gemacht werden, wenn Du einen Teil seiner Schulden per Unterschrift übernommen oder selbst welche gemacht hast. Der zuständige Rechtspfleger am nächsten Amtsgericht kann Dir die Situation kostenlos und ganz genau erklären. Wenn er tatsächlich so vermögend ist, kommt er auch in der Schweiz an das Geld, vorausgesetzt es ist wirklich seines und nicht das der Ex-Frau. Damit muß er auch zumindest Deinem Sohn Unterhalt zahlen, den er im Zweifelsfalle durch eine auch nachträgliche Vaterschaftsfestellung durch das Jugendamt anerkennen muß, egal, ob ihm das paßt oder nicht. Das Jugendamt kannst Du jederzeit einschalten, damit es die Rechte Deines Kindes vertritt. Er müßte dann sogar die Alimente nachzahlen, da er Dich zur Unterschlagung seines Namens genötigt hat. Viel Glück! Heike

Mitglied inaktiv - 01.11.2002, 13:04



Antwort auf: Bräuchte Hilfe

Hallo Heike, dass ich für ihn nichts zahlen müßte ist schon klar. Wovon auch? Die Schulden sind von mir, nicht von ihm. Verbal hatte er mir halt immer gesagt, daß ich sobald er an sein Geld rankommt, er mir eine Summe x gibt um meine Schulden zu zahlen und mir wieder eine Existenz aufzubauen. Habe ich natürlich nicht schriftlich. Ich vergaß noch zu erwähnen, daß er keinerlei Einkommen in Deutschland hat. Danke für Deine Hilfe

Mitglied inaktiv - 01.11.2002, 13:59



Antwort auf: Bräuchte Hilfe

Tja, das wird nun ganz sicher kein rechtlicher Rat sondern ein persönlicher: Du wirst ihn erst Mal mit seinen eoigenen Waffen scghlagen müssen, bevor Du gehst, wenn Du für das Kind irgendetwas "rausholen" willst... Versuche erst Mal an Unterlagen über die Konten in der Schweiz zu kommen. Alles kopieren bzw. scannen dessen Du habhaft werden kannst! Das gelcihe gilt für alles anderen vermögenswerte. warum hat er denn selbst das Haus "weggeschafft"? Wegen seiner Scheidung oder wegen Eurem Kind / Unterhalt. Ich würde auch versuchen, den Namen der Noch-Ehefrau rauszubekommen, Man weiß nie, wofür sowas gut ist! Ich mußte auch erst mal noch ein paar Monate "durchalten", bis ich gehen konnte, aber es hat sich gelohnt ;-) Zumindest wußte ich dann u. a. auch Dinge, die ihm lieber waren, es erfährt sie niemand, das kann die Zahlungswilligkeit u. a. deutlich erhöhen! Und als Vater würde ich ihn schon eintragen, denn DEIN KIND hat das Recht, daß es einen offiziellen Vater hat, alles andere wäre mir wurscht! *flüster* mir fällt noch was ein, aber das nur per Mail... Désirée

Mitglied inaktiv - 01.11.2002, 18:09