Ich bezahle für meinen fast zwölfjährigen Sohn Unterhalt an meine frühere Partnerin. Zu diesem Zweck wurde eine Beistandschaft beim JA eingerichtet. Von dort bekomme ich auch Post, sobald sich die Sätze ändern usw. Meine Unterhaltsverpflichtung beträgt 110% vom Mindestunterhalt. Jetzt meine Frage: im vergangenen Dezember haben meine jetzige Frau und ich noch ein Kind bekommen. Bleibt es dann bei den 110% oder ändert sich da etwas? Wäre prima, wenn Sie mir hier Rat geben könnten!
von
altervatter
am 29.08.2015, 11:36
Antwort auf:
Bleibt es bei einem 2. Kind bei 110% des Mindestunterhalts für das erste?
Hallo,
an den 110 % ändert sich nichts.
Aber da die Tabelle von 2 Kindern ausgeht gehe ich davon aus, dass es sich um eine halbe/ eine Stufe ändert. Hängt auch vom Gehalt ab
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2015
Antwort auf:
Bleibt es bei einem 2. Kind bei 110% des Mindestunterhalts für das erste?
Nö, die Tabelle geht es von zwei Unterhaltsberechtgten aus.
Was hast Du denn netto ?
Nur wenn Du damit unter den Selbstbehalt kommst geht es eine Stufe runter.
von
Sternenschnuppe
am 29.08.2015, 14:55