Hallo Frau Bader, in der Antwort auf ein anderes Posting schreiben Sie: "Ihr EU 1 geht ganz normal zu Ende, danach können Sie (Frist 8 Wo.) EU 2 beantragen, der AG muß zustimmen." Die Frage, die sich mir nun stellt lautet: Wenn ich den EU 2 für das zweite Kind beantrage, kann dieser vom AG abgelehnt werden? Ich wäre dann entweder gezwungen, direkt wieder arbeiten zu gehen oder gar das Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Im schlimmsten Fall könnte der AG ja dann den EU ablehnen und wenn das jüngste nicht versorgt wäre, den AN damit in die Eigenkündigung zwingen - nur wie wirkt sich das auf das ErzG. aus? Abgesehen davon: Muß ich mit der Beantragung des EU 2 warten, bis der EU 1 abgelaufen ist, oder kann ich direkt nach der Geburt des zweiten Kindes meinem AG mitteilen, dass ich auch für dieses Kind den vollen EU nehmen möchte, sich dieser aber wegen Überschneidung mit dem ersten EU von Tag X bis Tag Y eintragen läßt? Achja..wie ist es eigentlich, wenn der AG ü-ber-haupt keine Reaktionen zeigt? Bislang hat er weder auf den Antrag auf den EU 1 reagiert (habe ihm darauf hin angeschrieben, mit der Mitteilung dass ich davon ausgehe, dass er dem ganzen zustimmt, da binnen Frist keine gegenteilige Mitteilung seinerseits bei mir eingegangen ist), noch auf die erneute Schwangerschaft. Bedeutet sein Schweigen hier: stilles Einverständnis? Dank im Vorab Vanessa
Mitglied inaktiv - 20.05.2002, 17:34