Frage: Bitte, ganz dringend!!!!!

Mein Ex Freund droht mir damit mich umzubringen, wenn ich ihm seinen Sohn wegnehme, wird sich aber auf Dauer nicht vermeiden lassen. Wir haben beide das Sorgerecht, Moritz ist bald 3. Nun möchte ich gerne wissen, wie es denn ist, kann ich für den Fall meines Todes einen anderen Sorgeberechtigten (z.B.meinen Bruder) festlegen lassen oder geht das nur übers Gericht??? was muss ich ihm denn sagen, aushändigen usw..... . darf die Ärztin dem Kind einfach Medikamnte geben, wenn die Mutter nicht anwesend ist???? Vielen dank.

Mitglied inaktiv - 03.06.2004, 14:06



Antwort auf: Bitte, ganz dringend!!!!!

Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2004