Frage:
Bitte dringend- weiß nicht mehr weiter...
Liebe Frau Bader,
erst einmal danke, dass Sie sich die Zeit nehmen und hier soz. ehrenamtlich beraten.
Ich habe ein großes Problem: Ich arbeite seit 18 Jahren bei dem selben Arbeitgeber als Erzieherin, davon 12 Jahre Vollzeit, dann bekam ich Zwillinge, nahm 3 Jahre Elternzeit. Anschl. bat ich darum, meine Arbeit wieder aufzunehmen, allerdings halbtags. Meine Arbeitszeit war immer von 9 - 13 Uhr, so dass ich immer alles gut vereinbaren konnte. Mit der Neueröffnung einer U-3 Gruppe änderten sich letzten Sommer sogar meine Arbeitszeiten auf 8 - 12 Uhr, worüber ich mich sehr freute, da meine Kinder ein reges Nachmittagsprogramm haben. Irgendwann wurden diese Zeiten auf 8.45 - 12.45 verlegt. Nun kam heute meine Vorgesetzte und meinte, dass durch das neue KIBIZ-Gesetz die Mittagszeit so schlecht abgedeckt sei und ich ab nächste Woche dienstags und donnerstags von 10 - 14 Uhr arbeiten solle.
Nun kommen die Mäuse im Sommer zur Schule, der dortige Betreuungsverein geht aber nur bis 13 Uhr, anschl. werden sie mit dem Schulbus nach Hause gefahren. Wir haben wirklich NIEMANDEN, der diese Betreuungszeit meiner Kinder übernehmen könnte. Und aus genau dem Grund wollte ich ja damals unbedingt eine Halbtagsstelle, damit ich nachmittags für meine Kinder da sein kann, auch wenn dies finanzielle Abstriche bedeutet. Meine Arbeitsstelle befindet sich auch in einer anderen Stadt als die Grundschule meiner Kinder, da die Grundschule in der Nähe meines Arbeitsplatzes zunächst die Anmeldung dort ablehnte.
Ich weiß wirklich nicht weiter..., nur, dass ich mit den neuen, geforderten Arbeitszeiten meine Kinder in der Musikschule abmelden muss, sie nach der Schule wildfremden Menschen anvertrauen müsste, oder sie eine Stunde zu Hause ohne mich und ohne Mittagessen zurechtkommen müssten. Ist dies alles rechtens?? Ich denke schon an eine Verweigerung, was dann wohl eine Kündigung zur Folge hätte...???
Vielen Dank für Ihre Hilfe, Kerstin
Mitglied inaktiv - 28.04.2010, 17:35
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Bitte dringend- weiß nicht mehr weiter...
Hallo,
es kommt wesentlich auf den Arbeitsvertrag an. Ansonsten hat der AG ein Weisungsrecht - es sei denn, es gibt keinen sachl. Grund.
Das Bundesarbeitsgericht weist darauf hin, dass ein Arbeitnehmer, der an einer bestimmten Lage seiner Arbeitszeit interessiert ist, dies grundsätzlich ausdrücklich im Arbeitsvertrag festschreiben muss.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2010
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Bitte dringend- weiß nicht mehr weiter...
musikschule abmelden ist natürlich dramatisch, aber auch aus wildfremden betreuern können bekannte betreuer werden....
nach der schule allein lassen geht bei so kleinen kindern gar nicht.
anspruch auf beibehaltung deiner arbeitszeiten hast du meines wissens nicht....
oder du versuchst es mit dem neuerlichen wissen nochmal in der gs bei dir in der nähe des arbeitsplatzes?
vielleicht auch nochmal mit dem ag reden?
Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 10:27
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Bitte dringend- weiß nicht mehr weiter...
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich verstehe nur nicht, dass ich GAR keine Rechte in dieser Hinsicht habe. Solange ich keine Kinder hatte und immer vollzeit gearbeitet habe war ich immer flexibel. Trotz großer finanzieller Einbußen habe ich mich nach der Elternzeit für eine Halbtagsstelle entschieden, damit ich den Kindern besser gerecht werde. Und mein Arbeitgeber darf mir zuerst diese Arbeitszeit gewähren, dann wieder alles umschmeißen und dann auch noch meines Erachtens Unmögliches von mir zu verlangen.
Hinzu kommt noch die Schwierigkeit, dass die Kiga-Leitung gewechselt hat und die "alte" Leitung viel mehr probiert hat, alles unter einen Hut zu kriegen.
Die "Neue" hat ja auch keine Kinder- ...und diese ist auch noch Patentante bei einer meiner Kinder (zu dem Zeitpunkt konnte ich nicht ahnen, dass die Frau einmal bei uns arbeiten würde, geschweigedenn auch noch meine Vorgesetzte wird ) Umso schlimmer ist nun die menschliche Enttäuschung. Hab' jetzt grad' echt total Angst, wie es weitergeht... Könnte nur noch heulen und nix mehr essen...
L.G.Kerstin
Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 14:00
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na ja, also ich denke, du steigerst dich da ein bißchen rein.
es sind zwei tage, wo du länger arbeiten mußt, du hast doch geschrieben, wildfremde könnten betreuen und ich habe dir ja auch einen vorschlag gemacht.
selbst wenn du ein recht hättest: willst du klagen?
ist es dann angenehmer mit einem ag zusammenzuarbeiten, der dir etwas gewährt, was richterlich angeordnet wurde????
du hast dich für dein persönliches lebensmodell entschieden, dafür kann der ag aber nichts.
es soll tatsächlich frauen geben, die auch mit kindern vollzeit arbeiten....
nimm es nicht persönlich, es vertritt jeder sein interesse und für die kibiz-regelung kann auch die patentante nichts....
ich glaube nicht, daß sie es macht, um dich zu ärgern.
Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 15:20
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Nochmal zur Erklärung: "Von wildfremden Menschen betreuen lassen" hieß nicht, dass ich solche zur Verfügung hätte. Wir wohnen hier sehr ländlich, schon seit vielen Jahren und bevor die Kinder da waren und fühlen uns hier mehr als wohl. Hier gibt es nur 4 Nachbarn, davon eine 75-Jährige, ein Frührentner mit einem nicht ganz ungefährlichen Hund, und zwei Familien, die selber berufstätig sind. Die Kinder werden mit einem kleinen Landschulbus abgeholt und wieder gebracht. Der Betreungsverein hat nur bis 13.15 geöffnet. Noch zusätzlich eine Tagesmutter könnte ich gar nicht finanzieren... Wozu dann überhaupt noch arbeiten?? ( Nur mal so als kleiner Einwurf: Eine vierköpfige Familie, die von Hartz 4 lebt, hat gerade mal netto 200 € weniger zum Leben als wir, dafür aber viele Vergünstigungen, wie Essensgeld, Schulgeld, GEZ-Befreiung... da frage ich mich wirklich, wo hier die Gerechtigkeit bleibt!!
Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 16:35
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Bitte dringend- weiß nicht mehr weiter...
es gehört zwar nicht hier her, aber es hat jeder die wahl!
wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, dann laß dich kündigen, beziehe alg1 und dann alg2 und schwelge im luxus der gez-befreiung ( schulgeld zahlt man in bayern keines und bei geringen einkommen kannst du auch einen zuschuss zur betreuung beantragen, been there, done that! ).
das leben ist kein wunschkonzert, man hat sich für kinder entschieden, dann muß man sich manchmal anpassen. so oder so.
ich mußte meinen beruf auch aufgeben, weil ich mein kind nicht hätte unterbringen können. ich war mal flugbegleiterin.
bei der arge die hosen runterlassen ist nicht wirklich nett, also frag doch nochmal bei der gs neben der arbeit nach oder red mit der patentante.
ich halte dir immer noch vor augen:
es geht um zwei tage à eine stunde.....
Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 18:31