Hallo. Ich habe eine Frage zur Elternzeit/Elterngeld. Der voraussichtliche Entbindungstermin unseres Kindes ist der 16. Februar 2014. Meine Frau wird nach dem Mutterschutz die Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich würde gerne die beiden Partnermonate machen. Geplant ist, dass ich nach der Geburt den ersten Lebensmonat zu Hause bleibe. Jetzt meine Frage: 1. Bis zu welchem Datum muss der zweite Monat spätestens begonnen werden? 2. Muss der 2. Monat auch an einem 17. beginnen oder ist das egal. Schonmal vorab vielen Dank für die Hilfe.
von Havannaclub am 13.12.2013, 11:01