Sehr geehrte Frau Bader, wenn man Mischeinkünfte hat und umgehen möchte dass das Kalenderjahr die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld ist, bis wann müsste man die selbstständige Tätigkeit dann abmelden damit sie nicht mehr zählt? Es geht ja um Einkommen "vor" Geburt. Wenn man aber beispielsweise schon ein Jahr lang nicht mehr selbstständig ist, müsste das doch nicht mehr relevant sein. Wie lange ist also "vor" Geburt? Besten Dank und viele Grüße Joana
von joana27 am 06.01.2017, 10:30