Bis wann MUSS man den AG über die SS informieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bis wann MUSS man den AG über die SS informieren?

Liebe Frau Bader, ich bin in der 12. SSW und habe nächste Woche einen Termin, nach dem ich meinen AG über die SS informieren möchte. Habe nun jedoch gelesen, dass man den AG ab Bekanntsein des Zustands informieren muss. Da ich jedoch schon mal eine Fehlgeburt hatte, wollte ich die ersten kritischen Wochen abwarten. Kann ich jetzt dafür "Ärger" bekommen? Zumal ich pünktlich zu Beginn der Sommerferien in Mutterschutz gehen werde? Lieben Dank Murmel

von Murmel880 am 17.02.2012, 14:29



Antwort auf: Bis wann MUSS man den AG über die SS informieren?

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in EG ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2012



Antwort auf: Bis wann MUSS man den AG über die SS informieren?

Nein, Ärger ausgeschlossen. Es steht zwar so geschrieben , aber da er nur den Schein vom Arzt bekommt über den ET, weiss er ja nicht wann die Schwangerschaft festgestellt worden ist.

Mitglied inaktiv - 17.02.2012, 14:48



Antwort auf: Bis wann MUSS man den AG über die SS informieren?

Du bekommst keinen "Ärger"... ich habe meinen AG in der ersten SS in der 6.SSW informiert und hatte dann eine FG (ganz blöd gelaufen)... in der zweiten SS ein paar Monate später habe ich in dann erst in der 13.SSW informiert und das war auch in Ordnung. Mein AG hatte eh schon damit gerechnet, dass ich wieder SS werde. Ich habe aber nie einen Schein vom FA erhalten, wo der Geburtstermin (ET) drauf stand um meinen AG zu informieren. Das hab ich halt persönlich gemacht, mit der Info "Mitte Juli kommt das Kind". 10 Wochen vor ET habe ich dann vom Doc erst den Schein bekommen.

von Sonni74LS am 18.02.2012, 14:06



Antwort auf: Bis wann MUSS man den AG über die SS informieren?

Mein AG wollte das damals haben, eben auch wegen den Mutterschutzrichtlinien. Kostet 5€, bekommt man aber vom AG wieder.

Mitglied inaktiv - 18.02.2012, 17:10