Frage: Bindungsintolleranz

Sehr geehrte Frau Bader, nun möchte ich gerne Ihre Meinung bzw die rechtliche Situation wissen: Meine große Tochter 4 1/2 möchte nicht zu ihrem Vater. Das geht jetzt schon einige Woche so. Sie weint immer ganz doll, wenn es heißt, es echt zum Papa. Wir haben noch eine weitere Tochter, die 1 1/2 ist. Ich war schon beim Jugendamt, weil ich nicht weiß, was ich noch machen soll, um meiner Tochter zu helfen, dass Sie wieder zum Vater möchte. Diese sagten mir, dass sie nicht gezwungen werden kann und dann auch nicht mehr gehen muss. Ich habe ihm schon viele Vorschläge gemacht....dass er zum Beispiel zu uns kommen soll und hier ein paar Stunden mit unsere Tochter alleine verbringt( kv wohnt 500km weg von uns) Das ich zu ihm fahre und unsere Tochter dort Zeit mit ihm verbringt ( ich bleibe in der Nähe), dass er sie mehr als einmal die Woche anrufen soll. Nix von alle dem will er machen. Unsere kleine Tochter hat weniger Probleme damit. Kann man mir jetzt Bindungsintolleranz vorwerfen, wenn die Grosse nicht mehr zu ihm geht, aber die kleine mach wie vor einmal im Monat für 4 Tage? Ich versuche doch alles, damit der Kontakt wieder besser wird, aber er will dafür nix tun. Es muss einfach so laufen wie es ist. Er hat nämlich schon gedroht, dass er sich das nicht bieten lässt, wenn die Grosse nicht zu ihm kommt. Sieht es vor Gericht oder beim Jugendamt wie Bindungsintollerant aus? Das bin ich doch wirklich nicht. Ich mache doch so viele Vorschläge, aber nix will er ändern. Und die kleine, ist ja auch immer bei ihm. Ich habe die Grosse dieses we jetzt zuhause gelassen, aber auch nur, weil das JA gesagt hat , dass ich sie nicht zwingen soll und sie nicht mehr hin muss. Ich gehe mit ihr auch zur Elternberatung, damit dort vielleicht herausgefunden werden kann, warum sie sich so dagegen wehrt. Ich will doch nur das beste für meine Tochter.

Mitglied inaktiv - 29.04.2018, 21:33



Antwort auf: Bindungsintolleranz

Hallo, ein Gericht würde Ihnen jetzt sagen, dass Sie ein Mitverschulden trifft, weil Sie das Kind so beeinflussen müssen, dass es gerne zum Vater geht. Allein, weil ein Kind, das viereinhalb ist, nicht zum Vater möchte, wird das Umgangsrecht nicht aufgehoben. Da sagen die Gerichte, man muss dem Kind gut zu reden, weiter darauf eingegangen wird nicht. Eine gute Möglichkeit wäre vielleicht, gemeinsam, auch unter Zuhilfenahme des Jugendamtes, irgendwelche Lösung zu erarbeiten, die auch im Sinne des Kindes sind. Doch, wenn das Umgangsrecht unterbrochen würde, würde die Verbindung ganz abreißen und das wäre für die Zukunft nicht gut. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2018