Bin inder 28 SSW, wie sieht das mit meinem Job aus? Lohnfortzahlung, Krankengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bin inder 28 SSW, wie sieht das mit meinem Job aus? Lohnfortzahlung, Krankengeld

Hallo Frau Bader. Meine zukünftige Frau arbeitet bei einer Filiale eines weltweiten Franchise-Unternehmens. Sie ist noch Studentin und hat dort vor 5 Jahren angefangen. In Ihrem "Arbeitsvertrag" steht nur was von bis zu 400€ Verdienst mit einem Stundenlohn von X,XX Euro. Der ist über die Jahre auch gestiegen. Sie wurde über die Jahre mit unterschiedlichen Anzahlen an Stunden monatlich eingesetzt. Mal mehr Stunden, als für die 400€ hätten geleistet werden müssen, mal weniger. Sie hat dafür ein Zeitkonto, von dem die Zeit dann auch weg geht, wenn Sie mal nicht kann oder einfach weniger in dem Monat eingesetzt wird. Oder auch wenn Sie krank ist, geht davon Zeit ab. Ebenso bei Urlaub. Ist das alles so rechtens? Müßte nicht bei Krankheit und auch bei Urlaub weitergezahlt werden? Und wie ist das dann in ein paar Wochen, wenn der Mutterschutz anfängt? Sie muss bei der Arbeit auch immer von der Hocke wieder hoch sich strecken und so...das geht auf Dauer auch nicht. Gibt es da auch ein Betriebsverbot (Wenn Chef/in sagt, Du bist zu langsam oder man selber sagt, dass man das nicht mehr kann)? Wie sieht es dann mit einer Weiterzahlung aus? VIELE FRAGEN....sorry, aber wir sind total verunsichert. Schließlich will Sie nach der Schwangerschaft da auch weiter arbeiten und sich nicht alles verscherzen. Hoffe Sie können mir schnell und sicher helfen. Vielen lieben Dank. S und M und S :-)

von SMS am 18.02.2013, 18:40



Antwort auf: Bin inder 28 SSW, wie sieht das mit meinem Job aus? Lohnfortzahlung, Krankengeld

Hallo, Ein Minijob ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem Minijob hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Elternzeit: bis zu 3 J. - Elterngeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2013



Antwort auf: Bin inder 28 SSW, wie sieht das mit meinem Job aus? Lohnfortzahlung, Krankengeld

Hallo Frau Bader. Ich bins nochmal. Leider ist damit meine Frage nicht ganz beantwortet. Ist das alles denn grundlegend so richtig? Kann man Leute so einstellen und keine Urlaubstage gewähren und auch keine Lohnfortzahlung bei Krankheit? Alles nur über ein Zeitkonto regeln? Es liegt ja an Chef/in wie oft Sie arbeiten kommen soll.... ob die Arbeitszeit dann für 400€ reicht, hängt quasi von denen ab. So arbeiten alle Leute dort. Geht das? Mit freundlichen grüßen SMS

von SMS am 20.02.2013, 22:04



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