Sehr geehrte Frau Bäder
Ich bin noch bis mal 2019 in elternzeit möchte aber jetzt bei meinem Arbeitgeber kündigen um bei einem neuen anzufangen.
Was passiert mit meiner Elterzeit und bekomme ich noch weiter das elterngeld bis Januar 2019? Ist eine Stelle auf teilzeit mit 25 stunden.
Mit freundlichen Grüßen
von
Mina917
am 19.09.2018, 15:36
Antwort auf:
Bin ich noch in der elternzeit Zeit wenn ich bei neuem arbeitgeber anfange?
Hallo,
wenn Sie kündigen endet die Elternzeit und damit auch die Elterngeldzahlung. Es sei denn, sie arbeiten höchstens 30 Stunden beim neuen Arbeitgeber, dann können Sie das Elterngeld weiter bekommen. Elternzeit ist trotzdem beendet und muss neu beantragt werden. Wenn sie nicht Vollzeit arbeiten, ist es deshalb empfehlenswert, mit Zustimmung des alten Arbeitgebers beim neuen Arbeitgeber in der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2018
Antwort auf:
Bin ich noch in der elternzeit Zeit wenn ich bei neuem arbeitgeber anfange?
Deine EZ endet. Theoretisch könntest du beim neuen Ag ET melden, ob er dem zustimmt fraglich.
Weit intelligenter wäre es, den alten Job zu behalten und sich vom AG das Ok zu holen das man in der EZ woanders arbeiten darf. Das geht nämlich solange du nicht über 30 Std kommst.
Einkommen würde aber beim EG zu Kürzungen führen. je nachdem ob du EG oder EG Plus bekommst und seit wann und wie lange, wäre es überlegenswert den EG-Bezug zu ändern. Hast du bereits 1 Jahr EG bekommen wäre es überlegenswert von EG Plus auf Basis-EG zu wechseln und sich das EG auszahlen zu lassen. bekommst du Basis-EG hast aber die 12 Monate noch nicht durch, wäre ein Wechsel in EG Plus sinnvoller da höhere Freigrenze. Ist EG schon komplett durch ist Einkommen komplett ohne Belang.
von
Felica
am 19.09.2018, 17:54
Antwort auf:
Bin ich noch in der elternzeit Zeit wenn ich bei neuem arbeitgeber anfange?
Beim alten ag zu bleiben ist für mich keine Option
von
Mina917
am 19.09.2018, 22:57
Antwort auf:
Bin ich noch in der elternzeit Zeit wenn ich bei neuem arbeitgeber anfange?
Du musst dort beim alten nicht arbeiten. Den du bist in EZ, dein vertag bei dem alten Ag ruht also. Und solange er ruht kannst du eben in der EZ woanders arbeiten. Brauchst nur die Zustimmung vom AG. Und verweigern kann er die nicht so einfach.
Kannst auch kündigen, aber wie gesagt das bringt dir eher Nachteile. Spätestens dann wenn ein zweites Kind unterwegs sein sollte solange du noch in EZ bist.
von
Felica
am 20.09.2018, 15:48