Liebe Frau Bader,
bisher konnte ich die 5 Tage nicht in anspruch genommenen Bildungsurlaub jeweils auf das nächste Jahr übertragen lassen, so dass jeweils 10 Tage Anspruch entstanden sind. Kann ich nun meinen diesjährigen nicht genommenen Bildungsurlaub auf das Jahr übertrahgen lassen, in dem der Erziehungsurlaub endet?
Vielen Dank
Diana
Mitglied inaktiv - 06.10.2000, 13:00
Antwort auf:
Bildungsurlaubsübertrag auf das Jahr nach dem Erziehungsurlaub
Liebe Diana,
das kommt darauf an, worauf Ihr Anspruch beruht. Auf Vertrag? Dann muß es dazu eine Regelung geben.
Es gibt in einigen Bundesländern Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze, in denen derartiges geregelt ist. Die Gsetze sind aber unterschiedlich und ich kann Ihnen nur einen link von NRW geben (www.msw.nrw.de).
Ansonsten fehlen mir nähere Infos.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2000