Hallo Frau Bader, ich bin ledig und erwarte im November ein Baby. Kann ich schriftlich hinterlassen, dass bei beinem Tod das Sorgerecht an meine Schwester geht oder geht es automatisch an den Vater? Wenn ja, muss es durch einen Notar beglaubigt werden?
Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 10:25
Antwort auf:
Bezugsperson nach Tod der Mutter
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht.
Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2003