Bezug von ALG 1 - Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bezug von ALG 1 - Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme zur Zeit ALG 1 und mache eine Weiterbildung (als Online-Maßnahme). Ich bin im 7. Monat schwanger (ET Mitte August). Nun habe ich gerade eine großen Umzug hinter mir und fühle mich gesundheitlich angeschlagen, so dass ich mit der Weiterbildung etwas pausieren möchte. Mein Gynäkologe hat mir eine AU-Bescheinigung ausgestellt. Nun schrieb mich meine Krankenkasse an und bat mich zu prüfen, ob es sich nicht eigentlich um ein individuelles Beschäftigungsverbot handelt. Ich habe etwas dazu recherchiert und vestehe es so, dass ich nur bei einer Arbeitsunfähigkeit weiter ALG bekomme, nicht aber bei einem Beschäftigungsverbot. Ist das richtig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Beste Grüße Jana Möller

von janamo am 18.05.2015, 10:47



Antwort auf: Bezug von ALG 1 - Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit?

Hallo, eine Krankschreibung bekommt man, wenn es an der gesundheitlich, ein Beschäftigungsverbot, wenn er seiner Tätigkeit liegt. Oft machen die Agenturen für Arbeitsprobleme, wenn man ein Beschäftigungsverbot hat. Dies scheint aber in Ihrem Fall sowieso nicht richtig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2015



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