Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme zur Zeit ALG 1 und mache eine Weiterbildung (als Online-Maßnahme). Ich bin im 7. Monat schwanger (ET Mitte August). Nun habe ich gerade eine großen Umzug hinter mir und fühle mich gesundheitlich angeschlagen, so dass ich mit der Weiterbildung etwas pausieren möchte. Mein Gynäkologe hat mir eine AU-Bescheinigung ausgestellt. Nun schrieb mich meine Krankenkasse an und bat mich zu prüfen, ob es sich nicht eigentlich um ein individuelles Beschäftigungsverbot handelt. Ich habe etwas dazu recherchiert und vestehe es so, dass ich nur bei einer Arbeitsunfähigkeit weiter ALG bekomme, nicht aber bei einem Beschäftigungsverbot. Ist das richtig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Beste Grüße Jana Möller
von janamo am 18.05.2015, 10:47