Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin alleinerziehende Mutter einer 2jährigen Tochter und habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Diese endet am 31.03.2014 bis dahin beziehe ich ALGII.
Meine Frage wenn ich nun wieder Schwanger werde in meiner Elternzeit... welche Bezüge bekomme ich dann...von was wird das Elterngeld für das 2te Kind berechnet?
von
mausoleum0
am 20.12.2013, 09:44
Antwort auf:
Bezüge
Hallo,
Sie gehen wieder arbeiten und bekommen den vereinbarten Lohn. ich verstehe die Frage nicht so ganz
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2013
Antwort auf:
Bezüge
Bezüge?
Bis 31.03.14 ALG2 und wenn du danach nicht wieder anfängst zu arbeiten: ALG2.
Elterngeld fürs 2. Kind? 300 Euro Mindestsatz, wenn du in der Zwischenzeit nicht arbeiten warst.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.12.2013, 11:28
Antwort auf:
Bezüge
Die werden dann aber beim alg2 angerechnet wenn du nicht gearbeitet hast. Also mehr hat man dann wohl nicht.
von
CKEL0410
am 20.12.2013, 15:50
Antwort auf:
Bezüge
Wenn Deine Elternzeit beendet ist und generierst neues Elterngeld.
Ich hoffe der neue Vater verdient besser als der erste.
von
Sternenschnuppe
am 21.12.2013, 17:06